UpB-Förderrichtlinie
Menschen mit psychischen Erkrankungen finden oft aufgrund ihrer Erkrankung erschwert Zugang zu etablierten Beschwerdesystemen und zu den Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. Daher sollen in Bayern flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchenden) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym ein offenes Ohr für ihre Anliegen bieten.
Der Freistaat Bayern gewährt nach der Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen zu Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB). Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.