Pressemitteilung
PM 339/GP

Holetschek: Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern seit 2019 mehr als verfünffacht – In Unterfranken gibt es nun für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis einen Pflegestützpunkt

Bayern baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen erfolgreich aus. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag hingewiesen. Holetschek betonte in München: „Aktuell sind im Freistaat 48 Pflegestützpunkte in Betrieb – die Zahl der Pflegestützpunkte hat sich also seit 2019 mehr als verfünffacht! Und einige weitere sind im Aufbau und in Planung. Damit ist es gelungen, die Unterstützung insbesondere von Personen mit Pflegebedarf entscheidend zu verbessern.“

Der Minister dankt den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Bezirken sowie den Pflege- und Krankenkassen, die als Träger von Pflegestützpunkten deren Aufbau und Betrieb tatkräftig voranbringen: „Sie ermöglichen es, dass Bürgerinnen und Bürgern, die rund um das Thema Pflege Rat suchen, kostenfrei und wohnortnah zu allen Fragen beraten werden. Gleichzeitig werden die geeigneten Unterstützungsangebote für sie koordiniert. Das ist für die Betroffenen von unschätzbarem Wert.“

Holetschek ergänzte: „Für mich sind Pflegestützpunkte ein wichtiges Anliegen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Pflege stärken wir sowohl den Ausbau und Betrieb als auch die Vernetzung der wohnortnahen Beratungsstrukturen durch unsere Förderungen seit mehreren Jahren. In Unterfranken konnte in diesem Jahr ein ganz besonderer Meilenstein erreicht werden: Hier gibt es nun für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis einen Pflegestützpunkt – das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung zum Wohle Pflegebedürftiger und pflegender An- und Zugehöriger!“

Holetschek erläuterte: „Der Beratungsbedarf nimmt immer weiter zu. Zum einen steigt die Anzahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich an. Zum anderen werden die Beratungen aufgrund der strukturellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer.“ Bayern setzt sich daher schon seit vielen Jahren für den Ausbau von Pflegestützpunkten ein.

Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen für alle Themen rund um die Pflege. Sie informieren, beraten und vernetzen die regionalen pflegerischen Angebote, um eine wohnortnahe und weitgehend passgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Mitarbeitende der Pflegestützpunkte informieren beispielsweise, wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut oder eine geeignete Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtung beziehungsweise eine vollstationäre Einrichtung der Pflege gefunden werden soll und unterstützen auch bei der Antragstellung. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in den Kommunen können die Pflegestützpunkte ebenfalls bereitstellen.

Für die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte besteht die Möglichkeit einer Regelförderung von jährlich bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Zusätzlich können neue Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro für Sachkosten sowie neue und bestehende Pflegestützpunkte eine Förderung für Maßnahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist darüber hinaus eine zusätzliche Förderung von bis zu 3.000 Euro möglich.

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten unter: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte/ sowie unter https://www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten/

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Holetschek: Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern seit 2019 mehr als verfünffacht – In Unterfranken gibt es nun für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis einen Pflegestützpunkt

Bayern baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen erfolgreich aus. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag hingewiesen. Holetschek betonte in München: „Aktuell sind im Freistaat 48 Pflegestützpunkte in Betrieb – die Zahl der Pflegestützpunkte hat sich also seit 2019 mehr als verfünffacht! Und einige weitere sind im Aufbau und in Planung. Damit ist es gelungen, die Unterstützung insbesondere von Personen mit Pflegebedarf entscheidend zu verbessern.“

Der Minister dankt den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Bezirken sowie den Pflege- und Krankenkassen, die als Träger von Pflegestützpunkten deren Aufbau und Betrieb tatkräftig voranbringen: „Sie ermöglichen es, dass Bürgerinnen und Bürgern, die rund um das Thema Pflege Rat suchen, kostenfrei und wohnortnah zu allen Fragen beraten werden. Gleichzeitig werden die geeigneten Unterstützungsangebote für sie koordiniert. Das ist für die Betroffenen von unschätzbarem Wert.“

Holetschek ergänzte: „Für mich sind Pflegestützpunkte ein wichtiges Anliegen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Pflege stärken wir sowohl den Ausbau und Betrieb als auch die Vernetzung der wohnortnahen Beratungsstrukturen durch unsere Förderungen seit mehreren Jahren. In Unterfranken konnte in diesem Jahr ein ganz besonderer Meilenstein erreicht werden: Hier gibt es nun für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis einen Pflegestützpunkt – das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung zum Wohle Pflegebedürftiger und pflegender An- und Zugehöriger!“

Holetschek erläuterte: „Der Beratungsbedarf nimmt immer weiter zu. Zum einen steigt die Anzahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich an. Zum anderen werden die Beratungen aufgrund der strukturellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer.“ Bayern setzt sich daher schon seit vielen Jahren für den Ausbau von Pflegestützpunkten ein.

Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen für alle Themen rund um die Pflege. Sie informieren, beraten und vernetzen die regionalen pflegerischen Angebote, um eine wohnortnahe und weitgehend passgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Mitarbeitende der Pflegestützpunkte informieren beispielsweise, wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut oder eine geeignete Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtung beziehungsweise eine vollstationäre Einrichtung der Pflege gefunden werden soll und unterstützen auch bei der Antragstellung. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in den Kommunen können die Pflegestützpunkte ebenfalls bereitstellen.

Für die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte besteht die Möglichkeit einer Regelförderung von jährlich bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Zusätzlich können neue Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro für Sachkosten sowie neue und bestehende Pflegestützpunkte eine Förderung für Maßnahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist darüber hinaus eine zusätzliche Förderung von bis zu 3.000 Euro möglich.

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten unter: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte/ sowie unter https://www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten/