Pressemitteilung
München, 11. Mai 2023
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister will Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern – Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in erster Lesung im Landtag
München, 11. Mai 2023
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister will Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern – Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in erster Lesung im Landtag
Die Staatsregierung will mit einer Gesetzesänderung den Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im Bayerischen Landtag am Donnerstag in München: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir die Verfahrensabläufe verbessern und die Prävention von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch verstärken. Wir wollen die Befugnisse der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) schärfen und die FQA bei der Wirksamkeit ihrer Arbeit unterstützen. Wir schaffen damit nicht mehr Kontrollen, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen Beratung und Anordnung. Wir sorgen zudem für mehr Transparenz und fördern den Bürokratieabbau.“
Der Minister betonte: „Damit können wir einen großen Beitrag leisten, um das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität zu gewährleisten. Denn es geht schließlich um die Sicherstellung und Stärkung der Lebensqualität – und damit um die Menschen. Klar ist auch: Die große Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit und kümmert sich aufopferungsvoll um ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Wo das nicht der Fall ist, gilt aber auch: Jeder Missstand muss möglichst schnell erkannt und behoben werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie bis zuletzt bestens betreut und versorgt werden.“
Der Lesung im Landtag vorausgegangen waren eine Billigung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 8. März 2023, eine sich daran anschließende Verbandsanhörung sowie eine Beschlussfassung im Ministerrat am 18. April 2023. Im Rahmen der Verbandsanhörung haben 18 von 36 Verbänden und Interessensvertretungen eine Stellungnahme abgegeben und den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt.
Mit dem Gesetzentwurf soll zum Beispiel klargestellt werden, dass die FQA Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen kann. Der Minister erklärte: „In der Praxis sieht das dann so aus: Stellt die FQA beispielsweise bei einer teilnehmenden Beobachtung einen unsachgemäßen Umgang mit einer Wundbehandlung fest, kann nunmehr auch in solchen Fällen eine Anordnung erlassen werden. Bisher musste hier grundsätzlich zwingend eine Beratung erfolgen. Das hat den Vorteil, dass in diesen Fällen direkt in Abschlussgesprächen nach Begehungen vor Ort Anordnungen ausgesprochen und umgehend verbindlich umgesetzt werden können.“
Holetschek erläuterte: „Auch die Begehungen der FQA sollen zielgerichteter gestaltet werden. So sollen die bisherigen Prüfberichte in Ergebnisprotokolle umgewandelt werden – mit Einsichtsrecht und Veröffentlichungspflicht.“ Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Kontext des Ordnungsrechts gelenkt werden. Außerdem müssen Ereignisse, die die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen der FQA künftig unverzüglich angezeigt werden. So kann die FQA frühzeitig beratend unterstützen.
Das PfleWoqG regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die besonders schutzbedürftig sind.
Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünf-Punkte-Plans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Mit Blick auf das „Pflege-SOS Bayern“, das ebenfalls Teil des Fünf-Punkte-Plans ist, betonte der Minister: „Unsere Anlaufstelle ‚Pflege-SOS Bayern’ leistet nach wie vor einen wichtigen Beitrag, um Missstände in Pflegeheimen möglichst schnell zu erkennen. Die zuständigen Stellen gehen jeder gemeldeten Beschwerde nach.“
Holetschek ergänzte: „Seit der Freischaltung der Hotline im März 2022 sind 927 Anfragen eingegangen – davon sind 574 als Beschwerden einzustufen (Stand 09.05.2023). Die Zahlen zeigen, dass die Einrichtung der neuen Anlaufstelle eine gute Entscheidung war. Sie ist, zusätzlich zu den bereits bestehenden Wegen, eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, das jeweilige Anliegen zentral anzubringen. Die Anlaufstelle genießt durch den vertraulichen Rahmen, die Wahrung der Anonymität auf Wunsch der Beschwerdeführenden und die Ansprechpartner mit pflegefachlicher Expertise eine hohe Akzeptanz.“
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München, 11. Mai 2023
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister will Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern – Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in erster Lesung im Landtag
München, 11. Mai 2023
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister will Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern – Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in erster Lesung im Landtag
Die Staatsregierung will mit einer Gesetzesänderung den Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im Bayerischen Landtag am Donnerstag in München: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir die Verfahrensabläufe verbessern und die Prävention von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch verstärken. Wir wollen die Befugnisse der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) schärfen und die FQA bei der Wirksamkeit ihrer Arbeit unterstützen. Wir schaffen damit nicht mehr Kontrollen, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen Beratung und Anordnung. Wir sorgen zudem für mehr Transparenz und fördern den Bürokratieabbau.“
Der Minister betonte: „Damit können wir einen großen Beitrag leisten, um das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität zu gewährleisten. Denn es geht schließlich um die Sicherstellung und Stärkung der Lebensqualität – und damit um die Menschen. Klar ist auch: Die große Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit und kümmert sich aufopferungsvoll um ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Wo das nicht der Fall ist, gilt aber auch: Jeder Missstand muss möglichst schnell erkannt und behoben werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie bis zuletzt bestens betreut und versorgt werden.“
Der Lesung im Landtag vorausgegangen waren eine Billigung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 8. März 2023, eine sich daran anschließende Verbandsanhörung sowie eine Beschlussfassung im Ministerrat am 18. April 2023. Im Rahmen der Verbandsanhörung haben 18 von 36 Verbänden und Interessensvertretungen eine Stellungnahme abgegeben und den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt.
Mit dem Gesetzentwurf soll zum Beispiel klargestellt werden, dass die FQA Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen kann. Der Minister erklärte: „In der Praxis sieht das dann so aus: Stellt die FQA beispielsweise bei einer teilnehmenden Beobachtung einen unsachgemäßen Umgang mit einer Wundbehandlung fest, kann nunmehr auch in solchen Fällen eine Anordnung erlassen werden. Bisher musste hier grundsätzlich zwingend eine Beratung erfolgen. Das hat den Vorteil, dass in diesen Fällen direkt in Abschlussgesprächen nach Begehungen vor Ort Anordnungen ausgesprochen und umgehend verbindlich umgesetzt werden können.“
Holetschek erläuterte: „Auch die Begehungen der FQA sollen zielgerichteter gestaltet werden. So sollen die bisherigen Prüfberichte in Ergebnisprotokolle umgewandelt werden – mit Einsichtsrecht und Veröffentlichungspflicht.“ Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Kontext des Ordnungsrechts gelenkt werden. Außerdem müssen Ereignisse, die die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen der FQA künftig unverzüglich angezeigt werden. So kann die FQA frühzeitig beratend unterstützen.
Das PfleWoqG regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die besonders schutzbedürftig sind.
Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünf-Punkte-Plans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Mit Blick auf das „Pflege-SOS Bayern“, das ebenfalls Teil des Fünf-Punkte-Plans ist, betonte der Minister: „Unsere Anlaufstelle ‚Pflege-SOS Bayern’ leistet nach wie vor einen wichtigen Beitrag, um Missstände in Pflegeheimen möglichst schnell zu erkennen. Die zuständigen Stellen gehen jeder gemeldeten Beschwerde nach.“
Holetschek ergänzte: „Seit der Freischaltung der Hotline im März 2022 sind 927 Anfragen eingegangen – davon sind 574 als Beschwerden einzustufen (Stand 09.05.2023). Die Zahlen zeigen, dass die Einrichtung der neuen Anlaufstelle eine gute Entscheidung war. Sie ist, zusätzlich zu den bereits bestehenden Wegen, eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, das jeweilige Anliegen zentral anzubringen. Die Anlaufstelle genießt durch den vertraulichen Rahmen, die Wahrung der Anonymität auf Wunsch der Beschwerdeführenden und die Ansprechpartner mit pflegefachlicher Expertise eine hohe Akzeptanz.“