Pressemitteilung
München, 26. September 2024
PM 185/GP
Gerlach verlängert Förderprogramm “PflegeSoNah” zum Ausbau von Pflegeplätzen bis Ende 2028 – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Bislang wurde bereits der Aufbau von mehr als 5.600 Pflegeplätzen gefördert
Das Förderprogramm des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums zum Ausbau von Pflegeplätzen („PflegesoNah“) ist jetzt in vereinfachter Form um zwei Jahre bis Ende 2028 verlängert worden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Donnerstag hingewiesen.
Gerlach betonte: „Der Bedarf an Pflegeplätzen ist groß – und wächst stetig weiter. Deshalb haben wir unser erfolgreiches Förderprogramm ,PflegesoNah‘ um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Unser Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen in Bayern in Würde und möglichst selbstbestimmt und selbstständig in der von ihnen gewünschten und gewohnten Umgebung alt werden können.“
Gerlach unterstrich: „Seit Einführung der Förderrichtlinie ,PflegesoNah‘ im Jahr 2020 haben wir in den vergangenen vier Jahren bereits den Aufbau von über 5.600 Pflegeplätzen mit knapp 270 Millionen Euro gefördert. Bis Ende der Legislaturperiode sollen weitere 8.000 Pflegeplätze gefördert werden.“
Die Ministerin erläuterte: „Um noch mehr Pflegeplätze fördern zu können, haben wir die Förderrichtlinie für Antragsteller vereinfacht. So sind kleinere pflegerische Versorgungseinrichtungen zukünftig nicht mehr an die jährliche Antragsfrist zum 31.10. des Vorjahres gebunden. Kleinere pflegerischen Angebote, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Tagespflegeeinrichtungen, können von nun an jederzeit einen Förderantrag stellen.“
Zusätzlich entfällt für kleinere Versorgungsformen die Aufteilung in zwei Antragsphasen. Hintergrund ist, dass durch kleine Projekte regelmäßig geringere Fördersummen gebunden werden und diese Anträge in der Regel schneller und einfacher geprüft werden können. Darüber hinaus gab es weitere Vereinfachungen – wie etwa weniger Förderkriterien für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die entsprechende Änderungsbekanntmachung der Förderrichtlinie wurde am Mittwoch, 25.9., im Ministerialblatt veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-452/
Das Förderprogramm „PflegesoNah“ war bereits 2022 überarbeitet und zunächst bis zum Jahr 2026 verlängert worden. Das Bayerische Landesamt für Pflege kümmert sich um die Umsetzung dieses wichtigen Förderprogramms. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ finden Sie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie.
Pressemitteilung
München, 26. September 2024
PM 185/GP
Gerlach verlängert Förderprogramm “PflegeSoNah” zum Ausbau von Pflegeplätzen bis Ende 2028 – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Bislang wurde bereits der Aufbau von mehr als 5.600 Pflegeplätzen gefördert
Das Förderprogramm des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums zum Ausbau von Pflegeplätzen („PflegesoNah“) ist jetzt in vereinfachter Form um zwei Jahre bis Ende 2028 verlängert worden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Donnerstag hingewiesen.
Gerlach betonte: „Der Bedarf an Pflegeplätzen ist groß – und wächst stetig weiter. Deshalb haben wir unser erfolgreiches Förderprogramm ,PflegesoNah‘ um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Unser Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen in Bayern in Würde und möglichst selbstbestimmt und selbstständig in der von ihnen gewünschten und gewohnten Umgebung alt werden können.“
Gerlach unterstrich: „Seit Einführung der Förderrichtlinie ,PflegesoNah‘ im Jahr 2020 haben wir in den vergangenen vier Jahren bereits den Aufbau von über 5.600 Pflegeplätzen mit knapp 270 Millionen Euro gefördert. Bis Ende der Legislaturperiode sollen weitere 8.000 Pflegeplätze gefördert werden.“
Die Ministerin erläuterte: „Um noch mehr Pflegeplätze fördern zu können, haben wir die Förderrichtlinie für Antragsteller vereinfacht. So sind kleinere pflegerische Versorgungseinrichtungen zukünftig nicht mehr an die jährliche Antragsfrist zum 31.10. des Vorjahres gebunden. Kleinere pflegerischen Angebote, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Tagespflegeeinrichtungen, können von nun an jederzeit einen Förderantrag stellen.“
Zusätzlich entfällt für kleinere Versorgungsformen die Aufteilung in zwei Antragsphasen. Hintergrund ist, dass durch kleine Projekte regelmäßig geringere Fördersummen gebunden werden und diese Anträge in der Regel schneller und einfacher geprüft werden können. Darüber hinaus gab es weitere Vereinfachungen – wie etwa weniger Förderkriterien für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die entsprechende Änderungsbekanntmachung der Förderrichtlinie wurde am Mittwoch, 25.9., im Ministerialblatt veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-452/
Das Förderprogramm „PflegesoNah“ war bereits 2022 überarbeitet und zunächst bis zum Jahr 2026 verlängert worden. Das Bayerische Landesamt für Pflege kümmert sich um die Umsetzung dieses wichtigen Förderprogramms. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ finden Sie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie.