Pressemitteilung
München, 02. August 2023
Holetschek stärkt Gründung von Pflegestützpunkten – Bayerns Gesundheitsminister: Kommunales Initiativrecht jetzt unbefristet

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek forciert den Aufbau von Pflegestützpunkten in Bayern. Holetschek betonte am Mittwoch: „Ab sofort können die Kommunen dauerhaft den Aufbau von Pflegestützpunkten vorantreiben. Denn das kommunale Initiativrecht dafür wurde zum 1. August entfristet und ist damit dauerhafter Bestandteil unseres Werkzeugkastens. Ich hoffe, dass sich daraus mittelfristig eine flächendeckende Versorgung mit Pflegestützpunkten ergeben wird.“

Der Minister erläuterte: „Im Freistaat gibt es derzeit 50 Pflegestützpunkte. Einige weitere befinden sich im Aufbau. In Unterfranken stehen bereits flächendeckend Pflegestützpunkte zur Verfügung, dicht gefolgt von Oberbayern, und die anderen Regierungsbezirke schließen sich zunehmend an. Großes Aufbaupotential besteht noch in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, in denen bislang jeweils nur ein Pflegestützpunkt existiert. Ich hoffe, dass die aktuell verstetigte Regelung hier nochmals einen Anstoß gibt.“

Holetschek ergänzte: „Ich ermuntere alle Kommunen, die noch keinen Pflegestützpunkt haben, einen solchen zu errichten. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken, vor Ort eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Pflege für Fragen und Koordination von wohnortnahen Unterstützungsangeboten zu haben. Wichtig bleibt nach wie vor eine gute Zusammenarbeit von Kommunen sowie Pflege- und Krankenkassen Hand in Hand zum Wohle der ratsuchenden Menschen.“

Holetschek erläuterte: „Seit November 2019 können Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Bezirke) als Träger der Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubfinanzierung und Vernetzungsförderung beantragen. Zusätzlich besteht seit Januar 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung für Pflegestützpunkte mit jährlich bis zu 20.000 Euro. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro. Das ist gut investiertes Geld!“

Auf Betreiben des Freistaates Bayern hat der Bund die Rahmenbedingungen für die zum 01.08.2023 erfolgte Entfristung auf Landesebene geschaffen. Dadurch können – nun ohne zeitliche Begrenzung – die Bezirke, Landkreise und kreisfreien Städte von den Pflege- und Krankenkassen verlangen, dass zur bedarfsgerechten Gewährleistung einer wohnortnahen Beratung eine Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten geschlossen wird. Das Initiativrecht ist für den Fall gedacht, dass keine Bereitschaft der Kassen zur Errichtung eines Pflegestützpunktes gegeben ist.

Holetschek erklärte: „Allen Beteiligten gilt ein herzliches Vergelt’s Gott für die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen und die gute Zusammenarbeit bei Errichtung und Betrieb der Pflegestützpunkte in Bayern!“

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten unter www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte sowie unter www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten.

Pressemitteilung
München, 02. August 2023
Holetschek stärkt Gründung von Pflegestützpunkten – Bayerns Gesundheitsminister: Kommunales Initiativrecht jetzt unbefristet

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek forciert den Aufbau von Pflegestützpunkten in Bayern. Holetschek betonte am Mittwoch: „Ab sofort können die Kommunen dauerhaft den Aufbau von Pflegestützpunkten vorantreiben. Denn das kommunale Initiativrecht dafür wurde zum 1. August entfristet und ist damit dauerhafter Bestandteil unseres Werkzeugkastens. Ich hoffe, dass sich daraus mittelfristig eine flächendeckende Versorgung mit Pflegestützpunkten ergeben wird.“

Der Minister erläuterte: „Im Freistaat gibt es derzeit 50 Pflegestützpunkte. Einige weitere befinden sich im Aufbau. In Unterfranken stehen bereits flächendeckend Pflegestützpunkte zur Verfügung, dicht gefolgt von Oberbayern, und die anderen Regierungsbezirke schließen sich zunehmend an. Großes Aufbaupotential besteht noch in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, in denen bislang jeweils nur ein Pflegestützpunkt existiert. Ich hoffe, dass die aktuell verstetigte Regelung hier nochmals einen Anstoß gibt.“

Holetschek ergänzte: „Ich ermuntere alle Kommunen, die noch keinen Pflegestützpunkt haben, einen solchen zu errichten. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken, vor Ort eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Pflege für Fragen und Koordination von wohnortnahen Unterstützungsangeboten zu haben. Wichtig bleibt nach wie vor eine gute Zusammenarbeit von Kommunen sowie Pflege- und Krankenkassen Hand in Hand zum Wohle der ratsuchenden Menschen.“

Holetschek erläuterte: „Seit November 2019 können Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Bezirke) als Träger der Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubfinanzierung und Vernetzungsförderung beantragen. Zusätzlich besteht seit Januar 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung für Pflegestützpunkte mit jährlich bis zu 20.000 Euro. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro. Das ist gut investiertes Geld!“

Auf Betreiben des Freistaates Bayern hat der Bund die Rahmenbedingungen für die zum 01.08.2023 erfolgte Entfristung auf Landesebene geschaffen. Dadurch können – nun ohne zeitliche Begrenzung – die Bezirke, Landkreise und kreisfreien Städte von den Pflege- und Krankenkassen verlangen, dass zur bedarfsgerechten Gewährleistung einer wohnortnahen Beratung eine Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten geschlossen wird. Das Initiativrecht ist für den Fall gedacht, dass keine Bereitschaft der Kassen zur Errichtung eines Pflegestützpunktes gegeben ist.

Holetschek erklärte: „Allen Beteiligten gilt ein herzliches Vergelt’s Gott für die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen und die gute Zusammenarbeit bei Errichtung und Betrieb der Pflegestützpunkte in Bayern!“

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten unter www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte sowie unter www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten.