Ab Mai einheitliche Fachsprachenprüfung bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen in Bayern – Informationen zum Aufbau und Ablauf ab sofort online verfügbar
Wer in einem Gesundheitsfachberuf in Bayern eine Berufszulassung beantragt, muss hierfür eine Fachsprachenprüfung ablegen. Diese ist künftig fester Bestandteil des Berufsanerkennungsverfahrens. Der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Pflege, Achim Uhl, betonte am heutigen Donnerstag: „Die Sprache ist neben der Fachkenntnis der Schlüssel, um Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftige gut versorgen zu können. Dazu kommt: Fachbezogene Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind auch unerlässlich dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen allen Gesundheitsberufen reibungslos funktioniert. Die einheitliche Fachsprachenprüfung ist deshalb ein wichtiger Baustein, mit dem wir die Gesundheitsversorgung in Bayern weiter verbessern.“
Mit der Prüfung werden die für die Ausübung der Berufstätigkeit notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen. Den Anfang machen die Physio- und Ergotherapeuten, die ab dem 1. Mai 2022 einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Nach und nach folgen dann die weiteren Gesundheitsfachberufe. Entwickelt und organisiert wird die Fachsprachenprüfung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg.
Die Prüfung wird aus drei Teilen bestehen – zwei mündliche und ein schriftlicher. Jeder Teil soll 20 Minuten dauern. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung wird es ein Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch geben, also ein Physio-, bzw. Ergotherapeut, der mit einem Patienten spricht. Dabei kommt es darauf an, dem Patienten das Fachwissen möglichst einfach und ohne Fachbegriffe zu erklären. Der zweite mündliche Teil ist ein Gespräch zwischen Berufsangehörigen. Hierdurch kann abgeprüft werden, ob zum Beispiel ein Therapeut im Gespräch mit einem Arzt das nötige Fachvokabular beherrscht. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge schließlich ein Schriftstück anfertigen, wie es im jeweiligen Berufsalltag auch immer wieder erstellt werden muss.
Damit sich alle, die die Fachsprachenprüfung ablegen müssen, ausreichend vorbereiten können, sind alle Informationen rund um die Prüfung, deren Ablauf und die Anmeldung ab sofort im Internet unter www.fachsprachenpruefung.bayern.de abrufbar. Dort ist auch der Informations-Flyer zur Fachsprachenprüfung als PDF hinterlegt. Der Flyer ist als PDF auch unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmgp_lfp_11.htm erhältlich, gedruckte Flyer können dort ebenfalls ab jetzt kostenlos bestellt werden.
Ab Mai einheitliche Fachsprachenprüfung bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen in Bayern –
Informationen zum Aufbau und Ablauf ab sofort online verfügbar
Wer in einem Gesundheitsfachberuf in Bayern eine Berufszulassung beantragt, muss hierfür eine Fachsprachenprüfung ablegen. Diese ist künftig fester Bestandteil des Berufsanerkennungsverfahrens. Der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Pflege, Achim Uhl, betonte am heutigen Donnerstag: „Die Sprache ist neben der Fachkenntnis der Schlüssel, um Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftige gut versorgen zu können. Dazu kommt: Fachbezogene Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind auch unerlässlich dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen allen Gesundheitsberufen reibungslos funktioniert. Die einheitliche Fachsprachenprüfung ist deshalb ein wichtiger Baustein, mit dem wir die Gesundheitsversorgung in Bayern weiter verbessern.“
Mit der Prüfung werden die für die Ausübung der Berufstätigkeit notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen. Den Anfang machen die Physio- und Ergotherapeuten, die ab dem 1. Mai 2022 einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Nach und nach folgen dann die weiteren Gesundheitsfachberufe. Entwickelt und organisiert wird die Fachsprachenprüfung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg.
Die Prüfung wird aus drei Teilen bestehen – zwei mündliche und ein schriftlicher. Jeder Teil soll 20 Minuten dauern. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung wird es ein Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch geben, also ein Physio-, bzw. Ergotherapeut, der mit einem Patienten spricht. Dabei kommt es darauf an, dem Patienten das Fachwissen möglichst einfach und ohne Fachbegriffe zu erklären. Der zweite mündliche Teil ist ein Gespräch zwischen Berufsangehörigen. Hierdurch kann abgeprüft werden, ob zum Beispiel ein Therapeut im Gespräch mit einem Arzt das nötige Fachvokabular beherrscht. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge schließlich ein Schriftstück anfertigen, wie es im jeweiligen Berufsalltag auch immer wieder erstellt werden muss.
Damit sich alle, die die Fachsprachenprüfung ablegen müssen, ausreichend vorbereiten können, sind alle Informationen rund um die Prüfung, deren Ablauf und die Anmeldung ab sofort im Internet unter www.fachsprachenpruefung.bayern.de abrufbar. Dort ist auch der Informations-Flyer zur Fachsprachenprüfung als PDF hinterlegt. Der Flyer ist als PDF auch unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmgp_lfp_11.htm erhältlich, gedruckte Flyer können dort ebenfalls ab jetzt kostenlos bestellt werden.