Pressemitteilung
PM 338/GP
Holetschek: Große Fortschritte bei anerkannten Hilfsangeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Die Zahl hat sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt
PM 338/GP
Beim Auf- und Ausbau von anerkannten Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag gibt es in Bayern große Fortschritte. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag hingewiesen. Er betonte: „Dank des großartigen Einsatzes vieler Helfender erhalten immer mehr Pflegebedürftige sowie deren An- und Zugehörige insbesondere stundenweise Unterstützung und Entlastung.“
Aktuell gibt es bayernweit über 2.000 anerkannte Angebote von Trägern und selbstständig tätigen Einzelpersonen zur Unterstützung im Alltag. Damit hat sich die Anzahl der Angebote seit dem Jahr 2017 mehr als verdoppelt.
Rund 770 Angebote werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. gefördert. Zudem wurden über 3.000 ehrenamtlich tätige Einzelhelfende bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege registriert.
Holetschek betonte: „Während der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für die Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag deutlich verändert, sie standen vor großen Herausforderungen. Wir haben sie auch in dieser schwierigen Situation nicht alleine gelassen.“
Das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat unabhängig von den bundesrechtlichen Sonderregelungen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die Betreuung und Pflege im häuslichen Bereich weiter zu unterstützen. Holetschek fügte hinzu: „Erfreulicherweise ist die Anzahl der Angebote seit Ende 2019 nochmals von rund 1.270 auf aktuell über 2.000 angestiegen.“
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege können die Kosten für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zu einem einheitlichen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro erstattet werden.
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören vor allem Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise, qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten, Alltags- und Pflegebegleitung sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Hilfreich können außerdem Angehörigengruppen sein, da diese den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation unter fachlicher Anleitung auszutauschen.
Der Minister erläuterte: „Da die Angebote in Bayern noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, ist es wichtig, den Auf- und Ausbau von Angeboten sowie deren Vernetzung vor Ort weiter voranzubringen. Dabei ist es mir ein großes Anliegen, dass sowohl die bestehenden Strukturen erhalten als auch neue niedrigschwellige Möglichkeiten eröffnet werden.“
Daher ist seit dem 01.01.2021 die Erbringung der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch durch ehrenamtlich und selbstständig tätige Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätskriterien möglich. Ein großer Wunsch der Pflegebedürftigen ist häufig, dass vertraute Personen aus der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis, die ihnen zur Seite stehen, auch über den Entlastungsbetrag eine Wertschätzung erhalten können.
Weitere Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag stehen auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Landesamtes für Pflege zur Verfügung:
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/
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Holetschek: Große Fortschritte bei anerkannten Hilfsangeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Die Zahl hat sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt
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Beim Auf- und Ausbau von anerkannten Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag gibt es in Bayern große Fortschritte. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag hingewiesen. Er betonte: „Dank des großartigen Einsatzes vieler Helfender erhalten immer mehr Pflegebedürftige sowie deren An- und Zugehörige insbesondere stundenweise Unterstützung und Entlastung.“
Aktuell gibt es bayernweit über 2.000 anerkannte Angebote von Trägern und selbstständig tätigen Einzelpersonen zur Unterstützung im Alltag. Damit hat sich die Anzahl der Angebote seit dem Jahr 2017 mehr als verdoppelt.
Rund 770 Angebote werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. gefördert. Zudem wurden über 3.000 ehrenamtlich tätige Einzelhelfende bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege registriert.
Holetschek betonte: „Während der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für die Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag deutlich verändert, sie standen vor großen Herausforderungen. Wir haben sie auch in dieser schwierigen Situation nicht alleine gelassen.“
Das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat unabhängig von den bundesrechtlichen Sonderregelungen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die Betreuung und Pflege im häuslichen Bereich weiter zu unterstützen. Holetschek fügte hinzu: „Erfreulicherweise ist die Anzahl der Angebote seit Ende 2019 nochmals von rund 1.270 auf aktuell über 2.000 angestiegen.“
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege können die Kosten für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zu einem einheitlichen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro erstattet werden.
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören vor allem Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise, qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten, Alltags- und Pflegebegleitung sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Hilfreich können außerdem Angehörigengruppen sein, da diese den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation unter fachlicher Anleitung auszutauschen.
Der Minister erläuterte: „Da die Angebote in Bayern noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, ist es wichtig, den Auf- und Ausbau von Angeboten sowie deren Vernetzung vor Ort weiter voranzubringen. Dabei ist es mir ein großes Anliegen, dass sowohl die bestehenden Strukturen erhalten als auch neue niedrigschwellige Möglichkeiten eröffnet werden.“
Daher ist seit dem 01.01.2021 die Erbringung der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch durch ehrenamtlich und selbstständig tätige Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätskriterien möglich. Ein großer Wunsch der Pflegebedürftigen ist häufig, dass vertraute Personen aus der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis, die ihnen zur Seite stehen, auch über den Entlastungsbetrag eine Wertschätzung erhalten können.
Weitere Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag stehen auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Landesamtes für Pflege zur Verfügung:
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/