PRESSEMITTEILUNG
München, 12.11.2024
PM 227/GP
Gerlach: Pflege in Bayern wird weiter gestärkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zum Beschluss des Ministerrats: Neuerungen kommen auch pflegenden Angehörigen zugute
München, 12.11.2024
PM 227/GP
Gerlach: Pflege in Bayern wird weiter gestärkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zum Beschluss des Ministerrats: Neuerungen kommen auch pflegenden Angehörigen zugute
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat darauf hingewiesen, dass die Pflege im Freistaat weiter gestärkt wird. Gerlach betonte am Dienstag: „Mit dem Beschluss des Ministerrats zur Umstrukturierung beim Landespflegegeld können wir neuen Herausforderungen gezielt begegnen, ohne den Haushalt zu überfordern. Denn es wird mehr Unterstützung für die Infrastruktur möglich sein – so können wir unter anderem die ambulante Pflege stärken.“
Gerlach fügte hinzu: „Damit unterstützen wir den Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Wichtig ist zudem, pflegerische Angebote vor Ort zu erhalten und zu fördern. Wir werden deshalb auch die Investitionskostenförderung für neue Wohnformen sowie für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausbauen. Diese Leistungen kommen allen Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen zugute.“
Die Ministerin unterstrich: „Die Sicherstellung guter Pflege ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Auf diese Zukunftsaufgabe richten wir den Haushalt strukturell aus. Dabei setzen wir auch Anreize für die Errichtung von Wohnformen für Menschen mit Behinderung, die Pflegebedarf haben.“
Die Ministerin erläuterte: „Für Erstbezieher von Landespflegegeld ändert sich nach den jetzigen Überlegungen zunächst nichts. Denn Pflegebedürftige, die bis zum Ablauf des Jahres 2025 erstmals einen Antrag stellen, erhalten das Landespflegegeld wie bisher zeitnah nach der Bewilligung. Es wird also auch im kommenden Jahr zu Auszahlungen von Erstanträgen kommen.“
Erst bei neuen Anträgen ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Auszahlung am Beginn des Folgejahres. Entsprechendes – also eine Auszahlung zu Beginn des Folgejahres – gilt für Pflegebedürftige, die schon Landespflegegeld beziehen. Für sie wird das Landespflegegeld 2025 somit zu Beginn des Jahres 2026 ausgezahlt.
PRESSEMITTEILUNG
München, 12.11.2024
PM 227/GP
Gerlach: Pflege in Bayern wird weiter gestärkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zum Beschluss des Ministerrats: Neuerungen kommen auch pflegenden Angehörigen zugute
München, 12.11.2024
PM 227/GP
Gerlach: Pflege in Bayern wird weiter gestärkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zum Beschluss des Ministerrats: Neuerungen kommen auch pflegenden Angehörigen zugute
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat darauf hingewiesen, dass die Pflege im Freistaat weiter gestärkt wird. Gerlach betonte am Dienstag: „Mit dem Beschluss des Ministerrats zur Umstrukturierung beim Landespflegegeld können wir neuen Herausforderungen gezielt begegnen, ohne den Haushalt zu überfordern. Denn es wird mehr Unterstützung für die Infrastruktur möglich sein – so können wir unter anderem die ambulante Pflege stärken.“
Gerlach fügte hinzu: „Damit unterstützen wir den Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Wichtig ist zudem, pflegerische Angebote vor Ort zu erhalten und zu fördern. Wir werden deshalb auch die Investitionskostenförderung für neue Wohnformen sowie für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausbauen. Diese Leistungen kommen allen Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen zugute.“
Die Ministerin unterstrich: „Die Sicherstellung guter Pflege ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Auf diese Zukunftsaufgabe richten wir den Haushalt strukturell aus. Dabei setzen wir auch Anreize für die Errichtung von Wohnformen für Menschen mit Behinderung, die Pflegebedarf haben.“
Die Ministerin erläuterte: „Für Erstbezieher von Landespflegegeld ändert sich nach den jetzigen Überlegungen zunächst nichts. Denn Pflegebedürftige, die bis zum Ablauf des Jahres 2025 erstmals einen Antrag stellen, erhalten das Landespflegegeld wie bisher zeitnah nach der Bewilligung. Es wird also auch im kommenden Jahr zu Auszahlungen von Erstanträgen kommen.“
Erst bei neuen Anträgen ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Auszahlung am Beginn des Folgejahres. Entsprechendes – also eine Auszahlung zu Beginn des Folgejahres – gilt für Pflegebedürftige, die schon Landespflegegeld beziehen. Für sie wird das Landespflegegeld 2025 somit zu Beginn des Jahres 2026 ausgezahlt.