Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten

Im Rahmen der diesjährigen Fraktionsinitiativen wird ein Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten berücksichtigt.

Eine gelungene Praxisanleitung ist ein wichtiger Teil der praktischen Ausbildungszeit. Auszubildende sollen die Möglichkeit bekommen, den Theorie-Praxis-Transfer unter Anleitung eigenständig umzusetzen. In der Praxis mangelt noch häufig an Ausbildungs- und Praxisanleitungskonzepten.

Als Anreiz soll daher für Praxisanleitungen, die innovative Konzepte zur Sicherstellung der Praxisanleitung implementieren und umsetzen (z.B. Projektwochen, Lernwerkstätten, Skills Labs Konzepte, evidenzbasierte Pflege, Schüler leiten eine Station, etc.) unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Aufwand ein Bonus in Höhe von 10.000 Euro als Einmalzahlung in Form einer Prämie ausgelobt werden. Gefördert werden didaktische Konzepte für Praxisanleitungssequenzen in allen Versorgungssettings der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, Pädiatrie, stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und Psychiatrie.

Diese Konzepte gelingender Praxisanleitung sollen so als best practice Beispiele dienen und flächendeckend die Sicherstellung der Praxisanleitung in allen Versorgungsbereichen in Bayern voranbringen.

Darüber hinaus werden Einrichtungen, in denen die eingereichten innovativen Praxisanleitungen umgesetzt werden, mit einer Urkunde ausgezeichnet. Die Möglichkeit der Umsetzung innovativer Praxisanleitungen ist ein wichtiges Zeichen für die gelingende Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung.

Insgesamt können bis zu 180 innovative Praxisanleitungskonzepte gefördert werden. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nur insoweit bewilligt werden können, als hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und deshalb ein Antrag auf Bonuszahlung unter Umständen wegen Überzeichnung nicht bewilligt werden kann.

Der Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus zur Etablierung und Umsetzung von innovativen Praxisanleitungskonzepten kann frühestens ab 01.04.2025 gestellt werden und muss bis spätestens 30.11.2025 am Bayerischen Landesamt für Pflege eingegangen sein. Außerhalb des Zeitraums eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einreichung des Praxisanleitungskonzepts muss das zur Verfügung stehende beschreibbare Formular genutzt werden. Konzepte ohne Nutzung des vorgegebenen Formulars können nicht berücksichtigt werden.
Der Leitfaden bietet Ihnen eine Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars. Bitte beachten Sie außerdem die darin enthaltenen Hinweise. Nur vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Anlagen vorliegende Anträge können mit einer Prämie ausgelobt werden.

Bitte senden Sie den Antrag samt Anlagen, wenn möglich per E-Mail an praxisanleiterbonus@lfp.bayern.de in PDF-Form, zu. Das Formular „Praxisanleitungskonzept“ ist nach Fertigstellung als Word- und als PDF-Datei einzureichen.

Wer erhält den Praxisanleiterbonus?

Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept an einschlägig vorqualifizierte Personen bzw. Personengruppen vergeben. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter durch
    • berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • gleichgestellte Qualifikationen
  • Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich
  • Wohnsitz in Bayern
  • Berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung als Pflegefachperson und/oder als Praxisanleitung in einer bayerischen Einrichtung nach § 7 PflBG während der Erstellung und Erprobung des Konzepts

Hinweis: Einzelpersonen, die gemeinsame Träger- bzw. versorgungsübergreifende Praxisanleitungskonzepte konzipieren und umsetzen, können diese als Verbund von Einzelpersonen einreichen. Sollte ein Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus als Verbund von Einzelpersonen gestellt werden, müssen für jede an dem Verbund beteiligte Einzelperson die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und angegeben werden. Die erstgenannte Person gilt als Hauptansprechperson gegenüber dem Landesamt für Pflege. Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept ausgezahlt, d.h. der Praxisanleiterbonus wird an die im Verbund beteiligten Einzelpersonen entsprechend aufgeteilt.

Leitfaden (PDF) :
Innovative Konzepte zur Praxisanleitung nach § 4 Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung (Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten)

Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung Förderverfahren – Referat 42
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Telefon: +49 9621 9669-2590
praxisanleiterbonus@lfp.bayern.de