Pflegestipendium –
– wird ab 2024 durch die Zahlung einer Vergütung durch den Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung abgelöst
Auf dieser Webseite möchten wir Sie umfassend über die Vergabe von Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen informieren. Hier finden Sie die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen.
Hinweis: Die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR) sieht vor, dass das Bayerische Pflegestipendium mit einer Bundesregelung entfällt. Mit den Änderungen zum Pflegestudiumstärkungsgesetz haben Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung der Praxiseinsätze. Aufgrund dieser Neuregelung entfällt somit mit Inkrafttreten der Änderung zum 01.01.2024 das Bayerische Pflegestipendium.
Die Förderung beträgt monatlich 600 Euro für längstens 36 Monate.
Gefördert werden Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Bachelor of Science) an einer der im Folgenden genannten Hochschulen
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Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung für ein bereits begonnenes Semester nicht möglich ist.
Der Antrag muss vor dem Semesterbeginn beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingehen. Zu spät eingetroffene Anträge können für das bereits begonnene Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
Beispiel: Sommersemester 2023: Beginn ab 17.04.2023 -> Antrag muss bis 16.04.2023 beim LfP eingegangen sein!