DAS LANDESKOMPETENZZENTRUM PFLEGE-DIGITAL BAYERN
Das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern unterstützt bayerische Einrichtungen der Langzeitpflege bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die zentrale Plattform für eine sichere und einfache Kommunikation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung von Klienten. Die gesetzliche Verpflichtung sieht vor, dass bis zum 01.07.2025 alle stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege in Deutschland an die TI angeschlossen sein müssen. Das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern ist am Bayerischen Landesamt für Pflege angesiedelt.
Was tun wir?
Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege in Bayern, wenn es um die TI geht. Wir wollen Ihnen verlässliche und aktuelle Informationen zum Thema TI bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Dazu planen wir Informationsveranstaltungen, Fachtage und Austauschformate. Wir sammeln wichtige und aktuelle Informationen und stellen Ihnen diese zur Verfügung. Das Angebot ist kostenfrei.
TELEMATIKINFRASTRUKTUR
WAS IST DIE TELEMATIKINFRASTRUKTUR?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des deutschen Gesundheits- und Pflegewesens. Mit der TI kommunizieren Sie mit verschiedenen Akteuren wie Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen, einfach und sicher. Sie können Gesundheitsdaten und Informationen wie Medikationspläne, Notfalldaten und Arztbriefe schnell austauschen und jederzeit abrufen. Umgesetzt und weiterentwickelt wird die TI von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (© gematik GmbH). Die TI ist ein zentraler und wichtiger Schritt in die digitale Zukunft des deutschen Gesundheits- und Pflegewesens.
Komponenten der TI
Um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und die Fachanwendungen (wie z.B. KIM) nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen in der Pflegeeinrichtung geschaffen sein. Folgende Komponenten sind für die Anbindung notwendig.
Elektronischer Heilberufsausweis
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) kann sich die Pflegefachperson digital ausweisen. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens eine Person pro Einrichtung im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises ist. Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages eine Verwaltungsgebühr. Der Ausweis selbst, wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion des eHBA erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.
Institutionskarte
Die Institutionskarte, auch SMC-B genannt, ist der Schlüssel zur TI. Mit der SMC-B können sich die stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege an einem entsprechenden Kartenlesegerät (eHealth Kartenterminal) als Einrichtung digital ausweisen. Die Institutionskarte berechtigt eine Einrichtung zum Zugang zur TI und ist immer gesteckt. Ohne die SMC-B baut der Konnektor keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf. Sie ermöglicht den Mitarbeitenden von stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege, Anwendungen wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) oder die ePA (elektronische Patientenakte) zukünftig nutzen zu können. Die SMC-B wird beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages eine Verwaltungsgebühr. Die Karte selbst wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion der Institutionskarte erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.
eHealth-Kartenterminal
Das eHealth-Kartenterminal (eHKT) ist ein Kartenlesegerät mit dem der eHBA, die SMC-B und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten eingelesen werden können. Es dient der Authentifizierung der Einrichtung (SMC-B), der Pflegefachperson (eHBA) oder der Versicherten (eGK). Die Anschaffung mindestens eines Kartenterminals wird empfohlen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere eHealth-Kartenterminals anzuschaffen z.B. für einzelne Organisationsbereiche.
Im eHealth-Kartenterminal ist eine sogenannte gSMC-KT verbaut, die nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verliert und durch einen Telematikinfrastruktur-Dienstleister getauscht werden muss.
Sicherer Zugang zur TI
Um den Zugang zur TI zu ermöglichen und den Transportweg der Daten abzusichern, ist derzeit noch ein Konnektor notwendig. Bisher kann der Konnektor vor Ort in einer Pflegeeinrichtung oder im Rechenzentrum eines Dienstleisters als TI as a service (TIaaS) genutzt werden. Um die Daten zu verschlüsseln und einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten wird zusätzlich ein VPN-Zugangsdienst benötigt.
Die zukünftige Lösung der TI-Anbindung ist das TI-Gateway. Dieses nutzt spezielle Highspeed-Konnektoren (HSK), die es ermöglichen, sich ohne zusätzliche Hardware über das TI-Gateway an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Folgendes Video (TI in der Pflege: „So funktioniert die Anbindung“) der © gematik GmbH 2024 gibt einen Überblick zu den erforderlichen Komponenten für die Anbindung an die TI.
ANBINDUNG AN DIE TI IN 4 SCHRITTEN
Unsere Empfehlung: Machen Sie sich jetzt auf den Weg. Binden Sie Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens in vier Schritten an.
- Kontaktaufnahme mit dem Hersteller ihrer Pflegedokumentationssoftware (Primärsystemhersteller)
- Beantragung elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- Beantragung Institutionskarte (SMC-B)
- Terminierung technische Anbindung
1. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller Ihrer Pflegedokumentationssoftware (Primärsoftwarehersteller)
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anbieter der Pflegedokumentationssoftware (Primärsoftwarehersteller) auf. Dieser prüft Ihre aktuellen Voraussetzungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Darin beinhaltet sind unter anderem die Themen Internetanschluss und vorhandene Hardware. Besprechen Sie, ob Ihre Pflegedokumentationssoftware für die TI-Nutzung verwendet werden kann. Klären Sie, welche Beschaffungen von Ihrem Anbieter übernommen und welche von Ihnen selbst organisiert werden. Ebenfalls ist es notwendig zu erfragen, welche TI Fachanwendungen (z.B. Kommunikation im Medizinwesen: KIM, elektronische Patientenakte: ePA, elektronischer Medikationsplan: eMP) in Ihrer Pflegedokumentationssoftware bereits verfügbar sind.
🔗︎ Hier finden Sie eine Liste der Softwarehersteller, die “TI-Ready” sind
Suchen Sie das Gespräch um die beste Lösung für Ihre Pflegeeinrichtung zu finden.
2. Beantragung elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Beantragen Sie jetzt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser Ausweis wird benötigt, um die Institutionskarte (SMC-B) zu bestellen (dies kann ggf. auch von Ihrem Dienstleister übernommen werden). Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Sie sich als Pflegefachperson ausweisen. Jede Institution benötigt mindestens einen eHBA.
🔗︎ Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster
🔗︎ In diesem Video vom eGBR finden Sie die Beantragung des eHBA
3. Beantragung Institutionskarte (SMC-B)
Beantragen Sie eine Institutionskarte (SMC-B), sobald Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegt. Mit der Institutionskarte können Sie Ihre ambulante bzw. stationäre Einrichtung der Langzeitpflege ausweisen.
🔗︎ Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster
🔗︎ In diesem Video vom eGBR finden Sie die Beantragung der SMC-B
4. Terminierung technische Anbindung
Terminieren Sie die technische Anbindung mit Ihrem Anbieter, um fristgerecht zum 01.07.2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden zu sein. Wir empfehlen Ihnen eine verbindliche Terminierung, sobald Sie alle vorherigen Schritte umgesetzt haben. Freuen Sie sich auf eine sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation und Zusammenarbeit. Wir empfehlen Ihnen Verantwortliche für die TI- Anbindung zu benennen.
Für die strategische Planung erhalten Sie zum Beispiel im Musterprojektplan des TI-Wegweisers Landeskompetenzzentrum Pflege Digital@BW oder im Musterprozess des GKV-Spitzenverbandes weitere Informationen.
ANWENDUNGEN DER TI
KIM
Kommunikation Im Medizinwesen ist ein E-Mail-Dienst, mit dem Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eRezept, eArztbrief) vertraulich und sicher an andere Akteure des Gesundheitswesens versendet und empfangen werden.
T-IM
Der TI–Messenger ist ein Nachrichtendienst, mit dem ein schneller und sicherer Austausch von Kurznachrichten und Dokumenten (z.B. Bilder, Audio- und Videodateien) zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb von Einzel- oder Gruppenchats stattfindet.
E-Rezept
Das elektronische Rezept übermittelt digital ärztliche Verordnungen (z.B. Medikamente) und ersetzt das Rezept in Papierform.
ePA
Die elektronische PatientenAkte ist die digitale Gesundheitsakte. Dort können versichertenbezogene Gesundheitsinformationen und Dokumente verschlüsselt hinterlegt werden. Die Verwaltung der ePA wird vom jeweiligen Versicherten übernommen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei.
eMP
Der elektronische MedikationsPlan ist die digitalisierte Form des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Im eMP werden nach Zustimmung des Versicherten verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen einschließlich Dosierung, Häufigkeit und Menge dokumentiert.
Finanzierung der TI
Jede nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung sowie Leistungserbringende nach § SGB V erhalten eine monatliche Zahlung (TI-Pauschale), um die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) auszugleichen. Die TI-Pauschale nach der TI-Finanzierungsvereinbarung gemäß § 106 SGB XI und § 380 SGB V setzt sich aus einem Grundbetrag sowie zwei zusätzlichen Pauschalen zusammen. Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Pauschalen um 3,85%.
TI-Pauschale 2024
- Grundbetrag beträgt für jede Pflegeeinrichtung 200,22 € pro Monat.
- Zusätzlich bekommt jede Pflegeeinrichtung zwei Zuschläge in Höhe von jeweils 7,48 € pro Monat (Refinanzierung eHBA)
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise und tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anspruch besteht ab dem ersten Monat der technischen Inbetriebnahme der TI- Grundausstattung. Eine Anleitung, notwendige Dokumente und Links zur Beantragung finden Sie in unserer Mediathek. Ebenso haben wir dort weitere Informationen und die aktuelle TI-Finanzierungsvereinbarung für Sie bereitgestellt.
MEDIATHEK
Videos
TI Wissen
TI Finanzierung
Veröffentlichungen
Links
VERANSTALTUNGEN
Unsere regelmäßigen Veranstaltungen bieten Ihnen die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Telematikinfrastruktur in der Pflege zu informieren. Erfahren Sie von Expertinnen und Experten Grundlagen zur TI, den TI-Anbindungsprozess und wie die TI den Pflegealltag verbessern kann. Unsere Veranstaltungsübersicht informiert Sie über zukünftige Termine.
TI-ROADSHOW
Diese Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Die Aufzeichnungen finden Sie in der Mediathek.
Online-Informationsveranstaltungen zur TI in der Pflege
ÜBER UNS
Unsere Arbeitsweise
Wir alle haben Berufserfahrung im Gesundheits- und Pflegewesen gesammelt. Wir verstehen uns als Begleiter, Moderatoren und Multiplikatoren. Wir bauen auf bestehenden Netzwerkstrukturen auf, arbeiten praxisnah und lösungsorientiert. Wir sind in einem stetigen Austausch mit Pflegepraktikern, um die Herausforderungen des Pflegealltags besser zu verstehen.
Unser Team
Leiter
Dr. Michael Schneider
Ich bin ursprünglich Krankenpfleger und Gesundheitsökonom und leite seit 2024 das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern. Zuvor war ich als Professor für Pflegewirtschaft und Pflegeinnovation an einer Hochschule in Forschung und Lehre tätig und durfte an einem Weiterbildungsinstitut und bei einem Krankenhausverbund Erfahrungen sammeln.
Mitarbeiterin
Rebecca Seemann
Nach meinem Pädagogik- und Soziologiestudium, habe ich mich intensiv dem Thema Altern gewidmet und meinen Master in Gerontologie abgeschlossen. Danach sammelte ich Erfahrungen im ambulanten Bereich, in dem ich Entlastungsangebote für pflegende Angehörige entwickelte und durchführte. Die vergangenen sechs Jahre leitete ich drei Psychiatrische Pflegeheime.
Mitarbeiterin
Andrea Reiter-Jäschke
Ich bin seit vielen Jahren in unterschiedlichen Settings der Pflege tätig. Nach zehn Jahren Pflegepraxis im Klinikbereich wechselte ich nach meinem Pflegemanagementstudium in eine Pflegeeinrichtung als stellvertretende Pflegedienstleitung. Mein Masterabschluss in Geronotologie eröffnete mir die Möglichkeit für ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit die Projektkoordination zu übernehmen und in der Bildungsarbeit als Weiterbildungsleitung tätig zu sein. Die Digitalisierung der Pflege liegt mir am Herzen – von 2018 bis 2023 war ich Produktmanagerin für einen digitalen Pflegeassistenten. Seit Oktober 2023 bin ich am Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern.
KONTAKT
Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
pflege-digital@lfp.bayern.de
http://www.pflege-digital.bayern.de