Welche Veränderungen muss ich dem Landesamt für Pflege mitteilen?
Sie müssen jegliche für den Bezug des Landespflegegeldes relevante Veränderung unverzüglich mitteilen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Aberkennung des Pflegegrads bzw. die Herabstufung auf Pflegegrad 1, die Ummeldung des Wohnsitzes, Kontoänderungen und Betreuerwechsel sowie das Versterben der berechtigten Person.
Eine Erhöhung des Pflegegrads über Grad 2 hinaus müssen Sie nicht mitteilen.
Die benötigten Änderungsformulare finden Sie hier:
Auszahlung des Landespflegegeldes
Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober des darauffolgenden Jahres.
Beispiel:
Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgte kurz nach Bescheiderlass. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) erfolgt dann ab Oktober 2024.
Beispiel:
- Antragstellung: Januar 2024
- 1. Auszahlung: Februar 2024
- 2. Auszahlung: Oktober 2025
- 3. Auszahlung: Oktober 2026
Anspruchsvoraussetzungen
Wer bekommt das Landespflegegeld?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
- Hauptwohnsitz in Bayern
- die einen entsprechenden Antrag stellen
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Für das abgelaufene Pflegegeldjahr (01.10.2022 bis 30.09.2023) endete die Antragsfrist am 31.12.2023. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Kann der Antrag bis zum 31.12. nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
Wie kann ich den Antrag auf Landespflegegeld stellen?
Sie können den Antrag auf Landespflegegeld entweder online, postalisch oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur stellen. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.
Online-Antrag
Hierbei müssen Sie sich mit Ihrem Elster-Zertifikat oder dem neuen Personalausweis (nPA) anmelden. Bei dem Elster-Zertifikat handelt es sich um das Zertifikat, das Sie vom Finanzamt für Ihre Steuererklärung bekommen haben.
Antragsformular
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Antragstellung.
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Wenn Sie den Antrag postalisch einreichen möchten, senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an:
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg
Alternativ senden Sie den Antrag unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur an Landespflegegeld@lfp.bayern.de. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.
Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Was passiert mit meinen Daten?
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sie hier.
Haben Sie weitere Fragen?
- Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ.
- Fragen und Nachrichten können Sie an landespflegegeld@lfp.bayern.de schicken.
- Gerne können Sie sich auch unseren Flyer auf bestellen.bayern.de hier herunterladen.