Hospiz- und Palliativversorgung –
Geschäftsstelle des Expertenkreises am LfP
Bei dem „Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung“ handelt es sich um ein am Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention angesiedeltes dauerhaftes Gremium. Im Jahr finden zwei Plenarsitzungen statt. Die Geschäftsstelle des Expertenkreises hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Pflege.
Eine Aufgabe des Expertenkreises „Hospiz- und Palliativversorgung“ ist die Erarbeitung einer langfristig angelegten „Bayerischen Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“. Diese Zukunftsstrategie soll das alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung ersetzen und neue Impulse für einen bedarfsgerechten Ausbau, aber auch eine bedürfnisgerechte, an den Wünschen und Präferenzen der Betroffenen orientierte Ausdifferenzierung der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern geben. Der Expertenkreis bietet auch eine Gesprächsplattform mit dem Ziel neue (Versorgungs-) Konzepte, Modellprojekte und Projekte im Bereich der Versorgungsforschung zu diskutieren und initiieren. Im Fokus steht die gemeinschaftliche Weiterentwicklung, um die Akteure vor Ort bestmöglich zu unterstützen und regionale bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgungsstrukturen zu schaffen.
Der Expertenkreis setzt sich aus den Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern – auf Ebene der bayerischen Landesverbände, Dachorganisationen, Dachvereinigungen, Fachgesellschaften etc. – zusammen. Innerhalb des Expertenkreises haben sich sieben Arbeitsgruppen gebildet, welche die unterschiedlichen Facetten der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung genauer in den Blick nehmen. Gemeinsam mit dem Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und dem Bayerischen Landesamt für Pflege entwickeln die Arbeitsgruppen Konzepte, aber auch konkrete Projekte und Forschungsvorhaben mit dem Ziel der proaktiven Gestaltung einer hochwertigen, an den Wünschen der Betroffenen ausgerichteten Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern.
Folgende Arbeitskreise (mit über 90 Mitgliedern) sind derzeit im Auftrag des Expertenkreises an der Weiterentwicklung des Bayerischen Rahmenkonzeptes zur Hospiz- und Palliativversorgung tätig:
- Arbeitsgruppe 1: Gesundheitliche Versorgungsplanung
- Arbeitsgruppe 2: Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen
- Arbeitsgruppe 3: Hospiz- und Palliativversorgung in stationären Pflegeinrichtungen
- Arbeitsgruppe 4: Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus
- Arbeitsgruppe 5: Ambulante Hospiz- und Palliativversorgung
- Arbeitsgruppe 6: Innovative Hospiz- und Palliativversorgung
- Arbeitsgruppe 7: Menschen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe bis zuletzt begleiten
Weitergehende Informationen zur Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern sind folgenden Internetseiten oder Links zu entnehmen.
Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung 3: Pflegefachliche Aufgaben
Geschäftsstelle Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Telefon: 09621 9669-2600
E-Mail: expertenkreis@lfp.bayern.de
Vorstellung der Arbeitsgruppen des Expertenkreises
Sprecher
Dirk Münch: Arbeitsgemeinschaft Ambulante Kinderhospizarbeit in Bayern
Prof. Dr. Dr. Berend Feddersen: ACP (Advance Care Planning) Deutschland
Mitglieder
Martin Alsheimer: Hospiz Akademie der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste – DAA mbH/Paritätischer Wohlfahrtsverband
Barbara Dengler: Lebenshilfe – LV Bayern e.V.
Johannes Deyerl: Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Martin Fichtner: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
Dr. Roland Hanke: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V.
Bianca Hauke: Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Marcus Hecke: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg
Nelleke Jakob: Bayerisches Rotes Kreuz
Eva Kell-Grunwald: Bayerischer Hausärzteverband e.V.
Yvonne Knobloch: Sozialverband VdK Bayern e.V.
Dr. Wolfgang Lingl: Erzbischöfliches Ordinariat
Dr. Sabine Petri: ACP (Advance Care Planning) Deutschland
Anna Pabst: Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.
Susanne Sickert: Sozialverband VdK Bayern e.V.
Kurzbeschreibung AG 1
Die Arbeitsgruppe 1 widmet sich dem Ziel der Förderung und Etablierung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V in Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“.
- Einheitlicher „Bayerischer Notfallbogen“. Dieser Bogen soll im Gespräch des Vorausplanenden mit spezifisch dafür geschulten Gesprächsbegleitenden ausgefüllt werden.
- Qualitätskriterien für die Weiterbildung gemäß § 132g SGB V, die neben der Schulung des Bayerischen Notfallbogens und seiner Grundlagen, auch Kriterien für Fachgespräche zur Beurteilung der Eignung der Teilnehmenden umfassen.
- Entscheidungshilfen zur Auswahl von zukünftigen Gesprächsbegleitenden, Checklisten zur institutionellen Implementierung sowie der regionalen Umsetzung.
- Modellprojekt zur Implementierung eines einheitlichen „Bayerischen Notfallbogens“ inklusive Evaluation.
Sprecherin und Sprecher
Prof. Dr. Monika Führer: Kinderpalliativzentrum München
Dirk Münch: Arbeitsgemeinschaft Ambulante Kinderhospizarbeit in Bayern
Mitglieder
Christian Bihlmayer: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE)
Georg Bischof: Malteser Hilfsdienst e.V. Freistaat Bayern
Christine Bronner: Sprecherin Landesgruppe Bayern des Bundesverband Kinderhospiz e.V., sowie Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München (AKM)
Ursula Diezel: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Kathrin Kaffenberger: Evang.-Luth. Kirche Bayern, SAPPV-Team der Uniklinik Erlangen
Leonie Hude: Bayerischer Bezirketag, Bezirk Oberbayern
Dr. Sabine Petri: ACP (Advance Care Planning) Deutschland
Alfons Regler: Süddeutsche Kinderhospiz-Stiftung
René Reinelt: Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Achim Saar: stellvertretender Sprecher Landesgruppe Bayern des Bundesverband Kinderhospiz e.V.
Dr. Elke Schellenberger: Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Kinderpalliativmedizin Bayern
Kurzbeschreibung AG 2
Die Arbeitsgruppe 2 erarbeitet ein Konzept zur Hospiz- und Palliativversorgung im Kindes- und Jugendalter lebenslimitierend erkrankter Menschen in Bayern. Dabei sollen alle bestehenden Konzepte in eine „Zukunftsstrategie“ zusammengeführt und, wo nötig, um wichtige Inhalte ergänzt werden. Außerdem soll der Ist-Zustand der Versorgung aufgezeigt und Versorgungslücken identifiziert und beschrieben werden. In diese Analyse sollen verschiedene Sichtweisen (z. B. aus dem Bereich Hospiz, Palliativversorgung, Kinder, Jugend, Eingliederungshilfe etc.) einbezogen werden.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“.
Sprecherin und Sprecher
Stefan Meyer: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg
Mitglieder
Dorothea Bergmann: Bayerische Stiftung Hospiz, Diakonie München und Oberbayern
Christian Bihlmayer: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE)
Barbara Dengler: Lebenshilfe – LV Bayern e.V.
Johannes Deyerl: Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Dr. Barbara Erxleben: Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Volker Fenchel: AWO – LV Bayern e.V.
Martin Fichtner: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Simone Heimkreiter: AWO – LV Bayern e.V.
Kerstin Hummel: DGP e.V. – LV Bayern
Nelleke Jakob: Bayerisches Rotes Kreuz
Regina Lengmüller: Bayerischer Bezirketag
Barbara Mallmann: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V.
Sina Muscholl: Arbeitsgemeinschaft Stationäre Hospize in Bayern
Anne Rademacher: Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung
Hermann Reigber: Christophorus Akademie München
Prof. Dr. Werner Schneider: Universität Augsburg
Anja Schwarz: Deutscher Caritasverband – Landesverband Bayern e.V., Diözese Augsburg e. V.
Georg Sigl-Lehner: Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Michael Thoma: Evang.-Luth. Kirche
Adelheid Widmann: Erzbischöfliches Ordinariat München
Kurzbeschreibung AG 3
Die Arbeitsgruppe 3 hat für die Neuformulierung des Rahmenkonzepts nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen zur weiteren Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung für die stationären Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Hintergrund waren u.a. folgende Kernfragen:
- Wie kann die Situation der hospizlich-palliativen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen auf der Basis des bisher Erreichten nachhaltig gefestigt und verbessert werden?
- Was braucht es für ein verlässliches Angebot von hospizlicher Begleitung und umfassender palliativer Versorgung in den Einrichtungen?
- Wie kann im Einrichtungsalltag für die Bewohnerinnen und Bewohner Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität, zu der vor allem auch soziale Kontakte gehören, bis in die letzte Lebensphase gewährleistet werden?
- Unter welchen Organisationsbedingungen und mit welchen Personalstrukturen können ein würdevolles Miteinander sowie Arbeitsqualität und Gesundheitsschutz auch für Pflegende und alle weiteren, in den Einrichtungsalltag involvierten Akteure gesichert werden?
Bei alledem gilt es zu berücksichtigen, dass die im Positionspapier erarbeiteten Empfehlungen und Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn eine – jeweils noch zu prüfende und genauer auszuarbeitende – volle Refinanzierung gesichert ist.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“.
- Ethikpapier
- Zukünftige Modellprojekte befinden sich derzeit in Abstimmung
Sprecherin und Sprecher
Prof. Dr. Claudia Bausewein: DGP e.V. – LV Bayern
Prof. Dr. med. Christoph Ostgathe: Universität Erlangen
Mitglieder
Markus Bünemann, M. SC.: Diakonisches Werk Bayern e.V.
Andreas Diehm: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Anna Pabst: Katholischer Krankenhausverband in Bayern e. V., Fachverband des Landes-Caritasverbandes
Dr. Susanne Röder: KH St. Josef Schweinfurt, Abt. für Palliativmedizin
Sabine Roth: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Dr. Madeleine Schildhammer: Klinikum Passau, DGP e.V. – LV Bayern
Dr. Ann-Kristin Stenger: Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Alexander Wanner: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in BayernKurzbeschreibung AG 4
Der Fokus der AG 4 liegt auf der Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus. Unter Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit der Krankenhauslandschaft in Bayern strebt die Arbeitsgruppe eine Diskussion neuer Versorgungsmodelle wie z. B. Palliativ-Beauftragte, Palliativ-Ansprechpartner, palliative Netzwerke im Krankenhaus, palliativmedizinische Tageskliniken, aber auch bereits bekannter Strukturen der Palliativversorgung im Krankenhaus an.
Erstes Arbeitsziel der AG 4 ist die Überarbeitung und Aktualisierung des seit 2009 bestehenden Fachprogramms „Palliativversorgung in Krankenhäusern“ (im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayKrG). Ziel des Fachprogramms als Teil des Krankenhausplans des Freistaates Bayern ist es, durch Palliativmedizin / Palliative Care die stationäre Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern und eine bedarfsgerechte Versorgung sowohl in den Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum zu erreichen.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Überarbeitete Fassung des Fachprogramms „Palliativversorgung in Krankenhäusern“
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“.
Sprecherin und Sprecher
Katja Goudinoudis: DGP e.V. – LV Bayern
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Mitglieder
Annette Becker-Annen: Landesverband SAPV Bayern e.V.
Harald Braun: Evang.-Luth. Kirche
Karin Deseive: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Südost
Nese Ebel: Hospizdienst DaSein e.V. / DGP e.V. – LV Bayern
Dr. Thomas Ewert: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Martin Fichtner: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
Jan Fischer: Deutscher Caritasverband – Landesverband Bayern e.V.
Thomas Hackenberg: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Stefan Meyer: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg
Tanja Poenitsch: Bayerischer Hausärzteverband
Gregor Sattelberger: Landesverband SAPV Bayern e.V.
Kurzbeschreibung AG 5
Die AG 5 entwickelt ein Konzept, das zu einer umfassenden Weiterentwicklung der „Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung“ (AAPV) in Bayern beitragen soll. Langfristiges Ziel ist der weitere Ausbau einer flächendeckenden, vernetzten und koordinierten ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung bei einer leistungsgerechten Vergütung.
Das erarbeitete Konzept soll Ziele aufzeigen, den Umsetzungsstand abbilden sowie Empfehlungen für Maßnahmen zur Zielerreichung geben. Es richtet sich an alle in der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung Tätigen (insbesondere Leistungserbringer sowie Kostenträger).
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“.
Sprecherin und Sprecher
Katja Goudinoudis: DGP e.V. – LV Bayern
Mitglieder
Prof. Dr. Claudia Bausewein: DGP e.V. – LV Bayern
Christine Bronner: Sprecherin Landesgruppe Bayern des Bundesverband Kinderhospiz e.V., sowie Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München (AKM)
Dr. Barbara Erxleben: Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Martin Fichtner: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Margit Gratz: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e. V.
Josef Hell: Landesverband SAPV Bayern e.V.
Andreas Kaiser: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Dr. Wolfgang Lingl: Erzbischöfliches Ordinariat München
Sina Muscholl: Arbeitsgemeinschaft Stationäre Hospize in Bayern
Anne Rademacher: Paula Kubitscheck-Vogel- Stiftung
Hermann Reigber: Christophorus Akademie München
Leonhard Wagner: Arbeitsgemeinschaft Stationäre Hospize in Bayern
Kurzbeschreibung AG 6
In der AG 6 entwickeln die Mitglieder gemeinsam Ideen und beschreiben Versorgungskonzepte, die aufgrund ihres innovativen Charakters zu Weiterentwicklung der gesamten Hospiz- und Palliativversorgung beitragen sollen. Ein Anspruch dabei ist es, betroffene Menschen möglichst frühzeitig über Hospiz- und Palliativangebote aufzuklären und die entsprechenden Angebote in deren Versorgung einzubetten. Ziel ist auch, dass durch eine breitere Verteilung und Ausdifferenzierung der vorhandenen Ressourcen Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen bedarfs- und bedürfnisgerechte Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung erhalten können.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“. Thematische Schwerpunkte: „Caring Communities“, „Neues Ehrenamt“, „Tagesangebote“ und „Neue hospiz- und palliativbetreute Wohnformen“.
Sprecherin und Sprecher
Barbara Dengler: Lebenshilfe – LV Bayern e.V.
Stefan Meyer: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg
Mitglieder
Herbert Borucker: Deutscher Caritasverband – Landesverband Bayern e.V.
Martin Fichtner: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
Regina Georg: Stiftung Ecksberg/Mühldorf
Timo Grantz: Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis
Raimund Mittler: Bayerischer Bezirketag
Barbara Mallmann: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V.
Melanie Martlreiter: Bayerischer Bezirketag
Iris Morlat: DGP e. V. – LV Bayern
Anne Rademacher: Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung
Sepp Raischl: DGP e.V. – LV Bayern
René Reinelt: Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Kurzbeschreibung AG 7
Die AG 7 befasst sich mit allgemeinen und besonderen Aspekten der Hospiz- und Palliativversorgung im Bereich der Eingliederungshilfe. Ziel ist es, für diesen Bereich bestehende Maßnahmen der Hospiz- und Palliativarbeit zu identifizieren und weiter fortzuentwickeln. Hierfür soll zunächst der „Status quo“ in Bayern durch eine breit angelegte Studie zu bestehenden Versorgungsangeboten, Kapazitäten, Bedarfen und Bedürfnissen in Wohnformen der Eingliederungshilfe ermittelt werden, um auf dieser Basis Konzepte für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der Versorgung zu formulieren.
Erste Arbeitsergebnisse und weitere Projekte:
- Erstellung eines Positionspapiers für die „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“
- Wissenschaftliche Studie zu Art, Inhalt und Umfang der Beteiligung und Begleitung von Menschen mit Behinderung in ihrer letzten Lebensphase durch externen Auftragnehmer in Erstellung (geplantes Ende 31.10.2025).
Projekte
„Du musst den Brunnen bauen, bevor Du Durst hast.“ (Sprichwort)
Gemäß diesem Zitat möchte der Bayerische Notfallbogen dazu beitragen, Menschen in einer medizinischen Krise, in der sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, entsprechend ihrem zuvor ermittelten Willen zu behandeln.
Was verbirgt sich hinter der „Gesundheitliche Versorgungsplanung“?
Wie würden Sie gerne behandelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Wünsche äußern zu können?
Die Antwort darauf ist so unterschiedlich, wie es unterschiedliche Menschen gibt. Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu erfassen und zu dokumentieren ist Ziel der Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132 g SGB V. Speziell ausgebildete Gesprächsbegleiter führen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe mit den dort lebenden Bewohnern ausführliche Gespräche zur Erkundung ihrer Behandlungswünsche.
Die Gesprächsbegleiter und damit der Prozess der Vorausplanung wird über die gesetzliche Krankenversicherung refinanziert.
Was ist der Unterschied zwischen einer „herkömmlichen Patientenverfügung“ und der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“?
Um in Deutschland eine medizinische Behandlung durchzuführen, bedarf es Zweierlei. Erstens der Indikationsstellung (medizinische Notwendigkeit und Nutzen der Maßnahme) und zweitens der informierten Einwilligung des Patienten in die Maßnahme nach vorheriger Aufklärung.
Dieses Prinzip gilt auch dann weiter, wenn ein Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern bzw. aktuell seine Zustimmung/Ablehnung zu äußern. In diesem Fall müssen Vertreter (Bevollmächtige oder Betreuer) Entscheidungen im Sinne des Patienten Entscheidungen treffen. Eine Hilfestellung für die Vertreter stellt das Verfassen einer Patientenverfügung dar. Diese hat der Gesetzgeber nach langen Diskussionen im Jahr 2009 geregelt. Volljährige, einwilligungsfähige Personen können demnach im Vorfeld für in der Zukunft liegende, notwendige medizinische Behandlungen Vorsorge treffen, indem Sie in diese einwilligen oder ablehnen.
Dabei kommt es mitunter zu einer Reihe von Problemen, die dazu führen, dass eine Patientenverfügung nicht berücksichtigt wird:
- Der Vertreter ist über die Festlegungen in der Patientenverfügung nicht oder nur unzureichend informiert.
- Die Patientenverfügung ist nicht auffindbar, wenn sie benötigt wird.
- Die in der Patientenverfügung festgelegten Situationen und Maßnahmen treffen auf die aktuelle Situation nicht zu.
- Weitere Beteiligte (z.B. Hausarzt) sind bei der Erstellung einer Patientenverfügung nicht einbezogen gewesen.
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung bietet nun Lösungen für die vorausgenannten Problemstellungen. Die intensiven Gespräche zur Erkundung des Bewohnerwillens sind als Prozess gestaltet. Das bedeutet es werden mindestens zwei, meistens jedoch noch mehr, Gespräche geführt. Der (künftige) Vertreter wird in den Prozess mit einbezogen, damit er den Willen der vorsorgeplanenden Person versteht und im Fall der Fälle gut vertreten kann. Die Festlegungen werden dem Hausarzt zur Kenntnis vorgelegt. Es ist gewünscht, dass er die Festlegungen mitunterzeichnet. Die Einrichtung sorgt dafür, dass die Patientenverfügung dann bereitliegt, wenn sie benötigt werden.
Gesundheitliche Versorgungsplanung ist damit eine neue Form der Patientenverfügung, die zum Ziel hat, den ermittelten und dokumentierten Bewohnerwillen bei Bedarf zu kennen und umzusetzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen „Gesundheitlicher Versorgungsplanung“ und „Advance Care Planning“ (ACP)?
Nein, im Grunde nicht. Die Idee der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ hat ihre Wurzeln in Advance Care Planning. ACP hat zum Ziel, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das möchten – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr über medizinische Behandlungen entscheiden können.
Schon seit vielen Jahren gibt es im angloamerikanischen Raum und auch in Australien Gespräche zur vorsorgenden Planung einer möglichen Behandlung, für den Fall, dass Betroffene selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind.
In Deutschland wurde mit Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetztes im Jahr 2015 das gleiche Ziel verfolgt. Genannt wurde es „Gesundheitliche Versorgungsplanung“. ACP-Deutschland (www.advancecareplanning.de) verfolgt das Ziel, alle Konzepte zur Umsetzung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ nach § 132 g SGB V unter einem Dach zu bündeln. Eines dieser Konzepte mit dem Titel „Behandlung im Voraus planen“ hat ACP-Deutschland selbst entwickelt.
Warum braucht es einen „Bayerischen Notfallbogen“?
Die Ausbildung zum/r Gesprächsbegleiter/in ist in der Rahmenvereinbarung zu § 132 g SGB V ( https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/letzte_lebensphase/gesundheitliche_versorgungsplanung.jsp ) geregelt. Trotz dieser Regelungen ist die konkrete Umsetzung in den Ausbildungszentren unterschiedlich. Ebenso werden die Gespräche auf unterschiedliche Weise dokumentiert.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat sich zum Ziel gesetzt, die Gespräche in Bayern möglichst einheitlich zu dokumentieren. Hierfür beauftragte es einen Expertenkreis (siehe oben), dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Regionen kommen und damit auch die verschiedenen Konzepte wiederspiegeln.
Ziel der Vereinheitlichung ist es, mit noch höherer Wahrscheinlichkeit dafür zu sorgen, dass der geäußerte Bewohnerwille umgesetzt wird. Je einfacher, aussagekräftiger und gleichförmig die Dokumentation erstellt wird, umso einfacher wird es für alle Beteiligte, den Willen zu erkennen und bei Bedarf zu berücksichtigen. Insbesondere ist hier auch an die Institutionen, Organisationen und Personen zu denken, die für die Umsetzung des Bewohnerwillens zuständig sind. Beispielsweise an Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser, gesetzliche/ehrenamtliche Betreuer sowie Haus- und Fachärzte.
Welche Dokumente beinhaltet der „Bayerische Notfallbogen“?
Die Gesprächsdokumentation „Bayerischer Notfallbogen“ besteht aus zwei Teilen:
1) Erhebung der Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Tod
Hier werden die grundsätzlichen Einstellungen der vorsorgetreffenden Person besprochen und dokumentiert. Also, wie stark Lebenswille und –freude vorhanden sind, wie die Person grundsätzlich zu medizinischer Behandlung steht und in welchen Situationen sie nicht mehr medizinisch lebenserhaltend behandelt werden wollte („rote Linien“).
2) Festlegung für den Notfall
Hier können Vorsorgetreffende festlegen, wie sie in einer Notfallsituation behandelt werden möchten. Also in einer Situation die dringlicher einer medizinischen Behandlung bedarf, bei der weder die Ursache der Krise bekannt noch der Ausgang der eingeleiteten Maßnahmen absehbar ist.
Für eine solche Situation können konkrete Festlegungen getroffen werden, beispielsweise, dass man in Fall eines Herzstillstandes auf eine Herz-, Lungenwiederbelebung verzichtet, oder eben nicht.
Projekt „Implementierung Bayerischer Notfallbogen in der Modellregion Nürnberg“ (gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)
Das zweijährige Pilot-Projekt startete im Juli 2023. Ziel des Projekts ist es, die vom Expertenkreis entwickelte einheitliche Dokumentation der Gesprächsprozesse (Bayerischer Notfallbogen) im Stadtgebiet Nürnberg zu implementieren und bekannt zu machen.
Hierfür wurden im ersten Schritt alle Einrichtungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gesundheitliche Vorsorgeplanung erfüllen, danach befragt, ob sie ihre Bewohner nach § 132 g SGB V beraten. Im Stadtgebiet Nürnberg sind dies 60 Einrichtungen (52 Einrichtungen der stationären Altenhilfe und 8 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). Von diesen werden in 24 Einrichtungen (= rund 40%) entsprechende Vorsorgegespräche geführt (Stand Nov. 2024).
Parallel wurden alle in Nürnberg tätigen Gesprächsbegleiter und Gesprächsbegleiterinnen zu einer dreitägigen Schulung eingeladen. Hier wurde Ihnen der Bayerische Notfallbogen vorgestellt und Gespräche geübt. Highlight der Schulungen waren Übungsgespräche mit professionellen Schauspielern. Diese schlüpften in unterschiedliche, vorher eingeübte, typische „Bewohnerrollen“. Ausgebildete ACP-Trainer verfolgten die Gespräche und intervenierten entsprechend. Ziel dieses intensiven Übungsprozesses war es, die Gesprächsbegleiter möglichst optimal auf Ihre Aufgabe vorzubereiten. Zusätzlich besuchten die Trainer die Gesprächsbegleiter noch in „ihrer“ Einrichtung, um zwei „Live-Gespräche“ zu coachen. Zuletzt wurden noch die Dokumentationen in der Übungsphase durch die Trainer gesichtet und bei Bedarf korrigiert.
Im zweiten Schritt wurde eine Steuerungsgruppe berufen, deren Aufgabe es ist, die strategische Ausrichtung des Projekts mit zu begleiten.
Aktuell besteht die Hauptaufgabe im Projekt darin, all die Einrichtungen und Organisationen über den Bayerischen Notfallbogen zu informieren, die damit in Kontakt kommen könnten. In erster Linie ist hier an Notfallmediziner, Sanitäter, Mitarbeitende in Krankenhäusern (speziell Notaufnahme, Stationsleitungen), Haus- und Fachärzte sowie Berufsbetreuer zu denken.
Zuletzt ist es Projektauftrag, für andere bayerische Regionen eine Art „Blaupause“ zu erstellen, wie die einheitliche Dokumentation der Gesprächsprozesse auch in anderen Regionen Bayerns implementiert werden kann.
Das Projekt endet im Juni 2025.
Ab Februar 2025 wird das Projekt, ebenfalls gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, wissenschaftlich evaluiert. Das renommierte in Berlin ansässige IGES-Institut hat den Auftrag für die Evaluation erhalten. Die Ergebnisse werden am 26. Februar 2026 im Rahmen des deutschen ACP-Kongresses in Nürnberg vorgestellt.
Ansprechpartner / Projektleiter
Hospiz-Team Nürnberg e.V.
Marcus Hecke
Deutschherrnstr. 15-19
90429 Nürnberg
Tel: 0911/891205-33
Handy: 0171/3132407
E-Mail: projekt@hospiz-team.de
Homepage: https://www.hospiz-team.de/