Der Bayerische Hebammenbonus

„Mit dem Bayerischen Hebammenbonus wollen wir einen Anreiz für die Tätigkeit in der Geburtshilfe schaffen und auch unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen.“

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Für den Hebammenbonus werden jährlich insgesamt rund 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Der Hebammenbonus wird jährlich ausgezahlt.

Mit dem Bayerischen Hebammenbonus wollen wir auch unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.

Judith Gerlach, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die:

  • Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ nach § 5 HebG besitzen,
  • Ihren Beruf in Bayern ausüben,
  • Freiberuflich tätig sind und
  • Im beantragten Kalenderjahr mindestens vier Geburten pro Jahr oder mindestens eine Geburt pro Quartal verantwortlich betreuen.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die verantwortliche Betreuung von Geburten in Bayern.

Art und Umfang der Zuwendung; zuwendungsfähige Ausgaben

Die Zuwendung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Jahr gewährt.

Der Zuwendungszeitraum ist ein Kalenderjahr. Bei einem späteren Beginn der Tätigkeit ist der Zeitpunkt anzugeben, zu dem die Hebamme mit dem Projekt begonnen hat (auch vorbereitende Tätigkeiten bzw. Anschaffungen).

Zuwendungsfähige Ausgaben

Der Gesamtbetrag der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr beträgt insgesamt 1.500 Euro.

Zuwendungsfähig sind die im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit in der im Freistaat ausgeübten Geburtshilfe stehenden wiederkehrend anfallenden Ausgaben, die im beantragten Kalenderjahr anfallen. Folgende Ausgabengruppen können pauschal angesetzt werden:

  • Beiträge an Versicherungen, die zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung anfallen
  • Ausgaben für Dokumentation und Statistik
  • Ausgaben für Qualitätsmanagement
  • Ausgaben für Abrechnungsdienstleister
  • Ausgaben für Mobilität (Öffentliche Verkehrsmittel, E-Bike, Kfz, Kfz-Versicherung, Steuer, Reparatur, usw.)
  • Ausgaben für das Vorhalten und Wartung der Materialien
  • Ausgaben für Büro- und Geschäftsbedarf
  • Ausgaben für Räumlichkeiten (Miete, Geschäftsausstattung)
  • Personalausgaben
  • Fortbildungsausgaben

Hinweis:

Sofern Sie im beantragten Jahr bspw. die Niederlassungsprämie beantragt bzw. bewilligt bekommen haben, können solche Ausgaben, die bereits im Rahmen der Niederlassungsprämie angesetzt wurden, nicht auch über den Hebammenbonus gefördert werden.

Einzureichende Unterlagen

Sie müssen dem Antrag folgende Nachweise beifügen:

  • eine Ablichtung der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder der Datenseite und Folgeseite 1 Ihres Reisepasses
  • Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes in Kopie (z. B. Examen) Nachweis über eine freiberufliche, geburtshilfliche Tätigkeit in Bayern durch:
  • Nachweis des persönlichen Institutionskennzeichens gem. § 293 SGB V in Kopie oder
  • Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 12 GDVG in Kopie (bei Wohnsitz außerhalb Bayerns immer notwendig)
  • Nachweis über die Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern für das Jahr, für das der Hebammenbonus beantragt wird, durch:
    • Bescheid bzw. Bescheide in Kopie über die Gewährung des Sicherstellungszuschlags nach dem Vertrag gem. § 134a SGB V oder
    • Nachweis über abgerechnete geburtshilfliche Leistungen durch schriftlichen Behandlungsvertrag oder Abrechnung/Nachweis mit der GKV
      ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung im Original
  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen der Hebammenbonusgewährung im Original.

Einzureichende Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:

  • eine „De-minimis“-Erklärung,
  • eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen.
  • ein Identitätsnachweis (Vorderseite des Personalausweises bzw. Datenseite des Reisepasses) in Kopie,
  • ein Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 HebG in Kopie,
  • ein Nachweis über eine freiberufliche geburtshilfliche Tätigkeit in Bayern durch
    • einen Nachweis des persönlichen Institutionskennzeichens (IK) nach § 293 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder
    • einen Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 10 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG),
  • ein Nachweis über die Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern in dem der Antragstellung vorangehenden Kalenderjahr durch
    • einen Nachweis über die Gewährung des Sicherstellungszuschlags nach dem Vertrag gemäß § 134a SGB V,
    • einen Nachweis über abgerechnete geburtshilfliche Leistungen jeweils durch schriftlichen Behandlungsvertrag oder
    • anonymisierte Abrechnungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bayerischen Hebammenbonus:

FAQ

Bitte beachten Sie die geänderte Antragsfrist: Der Antrag für das Jahr 2024 und 2025 muss bis spätestens 30.06.2025 am Landesamt für Pflege eingegangen sein.

Den Antrag können Sie hier online ausfüllen und einreichen:

Onlineantrag

Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier:

Antragsformular

Zusätzlich zum Antrag ist eine Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen sowie eine De-minimis-Erklärung einzureichen. Die Erklärungen sind dem Antragformular beigefügt oder Sie können diese hier abrufen:

Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen

De-minimis-Erklärung

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes für das Jahr 2025 ist bis spätestens 30.06.2026 die Verwendungsbestätigung einzureichen. Das Formular finden Sie hier:

Verwendungsbestätigung

Bayerisches Landesamt für Pflege
Hebammenbonus
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2555
hebammenbonus@lfp.bayern.de