Richtlinie Fortbildung Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung – ForAHP-FöR
Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen – ForAHP-FöR
Lebenslanges Lernen ist ein wichtiges Stichwort unserer heutigen Zeit. Die berufliche Qualifikation rückt in jeder Branche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer stärker in den Fokus. In allen Sektoren sind Fachkräfte mit Know-how und Wissbegierde gefragt. Entsprechend § 1 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll die berufliche Fortbildung es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Bei einer Weiterbildung erweitern die Teilnehmer ihre beruflichen Qualifikationen.
Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen steigern die Personal- und Fachkompetenz und führen damit zu einer Steigerung der Qualität in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.
Insbesondere im Pflegealltag nehmen die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Anforderungen laufend zu. Ziel der Fortbildungsangebote ist die Stärkung der Fachkompetenz sowie der Resilienz der in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der Förderung und zur Antragstellung.