Familienpflege

Familienpflegestationen tragen dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu unterstützen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Als weitere Kostenträger kommen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozial- und Jugendhilfeämter in Betracht.

Der Freistaat Bayern fördert die Familienpflegestationen, um die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Grundlage und Höhe der Förderung

Im Rahmen einer Projektförderung beträgt die Förderpauschale für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 7.800 Euro.

Antragstellerinnen und Antragsteller können die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organistationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieterinnen und Anbieter sein.

Als Fachkraft im Sinne der Richtlinie gelten Fachkräfte, die eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin beziehungsweise staatlich anerkannter Familienpfleger, als staatlich anerkannte Dorfhelferin beziehungsweise staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, als Krankenschwester beziehungsweise Krankenpfleger, als Altenpflegerin beziehungsweise Altenpfleger, als Erzieherin beziehungsweise Erzieher, als Kinderpflegerin beziehungsweise Kinderpfleger, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung  oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.

Als vollzeitbeschäftigt gilt eine Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, entsprechend der Vergleichsgrundlage TV-L. Die Zuwendung für Fachkräfte mit weniger Wochenstunden errechnet sich anteilig. Die tatsächliche Auslastung einer Fachkraft wirkt sich ebenfalls auf die Höhe der Fördersumme aus.

Kontaktdaten der Familienpflegestationen

Kontaktdaten der Dorfhilfe

Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage direkt vom Bayerischen Landesamt für Pflege.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2543
familienpflege@lfp.bayern.de