Fachsprachenprüfung –
Gesundheitsfachberufe Bayern

Sie haben im Ausland einen Gesundheitsfachberuf gelernt und möchten diesen in Deutschland ausüben.
Dafür müssen Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern müssen Sie in der Regel auch eine Fachsprachenprüfung erfolgreich ablegen, um Ihre fachsprachlichen Kenntnisse nachzuweisen.
Diese orientiert sich an dem GER Niveau B2 (bei Logopäden C2). Die Fachsprachenprüfung ersetzt das B2-Zertifikat.
Die Fachsprachenprüfung in den unterschiedlichen Gesundheitsfachberufen wird nach und nach eingeführt, das heißt, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen nicht alle zur gleichen Zeit starten.
Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) übernimmt die Konzeption, Organisation und Durchführung der Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe in Bayern.
Es handelt sich um eine Präsenzprüfung, die am Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg stattfindet.

Anmeldung

Die Regierung, bei der Sie den Antrag auf Anerkennung gestellt haben, übermittelt uns Ihre Daten, wenn Sie die Fachsprachenprüfung ablegen müssen. Anschließend senden wir Ihnen eine Informations-E-Mail mit Ihrer persönlichen LfP-Vorgangsnummer.
Wichtig: Erst nachdem Sie persönlich eine E-Mail mit Ihrer LfP-Vorgangsnummer von uns erhalten haben, ist eine Anmeldung für die Fachsprachenprüfung möglich.
Folgende Grafik veranschaulicht den Anmeldeprozess:

Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Prüfungsgebühr beträgt 350,00 €. Die Prüfung findet am Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg statt.
Wichtig: Tragen Sie in das Antragsformular unbedingt die LfP-Vorgangsnummer ein, die wir Ihnen in der Informations-E-Mail zugesendet haben. Ohne die Vorgangsnummer können wir keinen Termin vergeben.

Wenn Sie von einem Bevollmächtigten betreut werden, nutzen Sie bitte folgendes Vollmachtsformular.
Falls die Kosten der Fachsprachenprüfung weder von Ihnen noch von Ihrem Bevollmächtigten übernommen werden können, nutzen Sie bitte folgendes Kostenübernahmeformular.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Teil 1: Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
  • Teil 2: Fachkraft-Fachkraft-Gespräch ( Dauer 20 Minuten)
    Hinweis: Teil 2 wird unterteilt in Teil 2a (10 Minuten) und Teil 2b (10 Minuten)
  • Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)

Sie kommen am Prüfungstag an das Bayerische Landesamt für Pflege. Unsere Mitarbeiter führen den Abgleich Ihrer Daten durch und begleiten Sie in den Wartebereich. Anschließend holt Sie ein Prüfer ab und Sie gehen gemeinsam in den Prüfungsraum. Dort erklärt der Prüfer Ihnen den Ablauf der Prüfung.
Sie werden von zwei Prüfern geprüft. Der Sprachprüfer wird Sie durch die Prüfung führen und die einzelnen Aufgabenstellungen erklären. Der Fachsprachprüfer übernimmt die Rolle Ihres Gesprächspartners in Teil 1 & 2. Die Bewertung der Prüfung erfolgt durch beide Prüfer.
Die Prüfungsteile bauen nicht aufeinander auf. Das heißt in jedem Teil erhalten Sie eine Situation mit einem neuen Patienten.
Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.
Je nach Prüfungstermin legen Sie erst die beiden mündlichen Teile oder erst den schriftlichen Teil ab. Die schriftliche Prüfung findet gemeinsam mit anderen Prüflingen in einem separaten Raum statt. Nachdem Sie alle drei Teile abgelegt haben, ist die Prüfung beendet und Sie können das Bayerische Landesamt für Pflege verlassen.
Das Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 bildet die Grundlage der Fachsprachenprüfung.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.

Bewertung

Bewertet wird, ob die Prüfungsleistung für den fachlich-beruflichen Kontext und für das geforderte Niveau nach GER (B2 bzw. C2 für die Logopädie) angemessen ist.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 Punkte (60%) erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (60%) erreicht werden.

Dabei muss sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung bestanden werden. Ein Ausgleich zwischen den beiden Prüfungsteilen findet nicht statt. Wenn einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden wurde, dann ist die Gesamtprüfung nicht bestanden und muss somit als Ganzes wiederholt werden.

Beide Prüfer bewerten die Prüfungsleistung anhand eines strukturierten Bewertungsbogens. Diesen finden Sie hier.

Vorbereitung und Beispielprüfung

Die Entwicklung und Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial für Vorbereitungskurse liegt nicht in unserem Aufgabengebiet.

Bevor Sie die Prüfung ablegen, empfehlen wir Ihnen Praxiserfahrung in Form von Praktika und/oder Hospitationen in Ihrem Berufsfeld in Deutschland zu sammeln. Dadurch machen Sie sich mit den entsprechenden Gesprächen im Berufsalltag und den berufsbezogenen Schriftstücken vertraut.
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie bereits vor der Prüfung auf dem Sprachniveau B2 kommunizieren können.
Lesen Sie sich die Beispielprüfung aus Ihrem Gesundheitsfachberuf mit den Kommentaren durch. Versuchen Sie, die Gespräche zu simulieren und die schriftliche Aufgabe einzuüben. Wiederholen Sie Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke aus Ihrem Berufsalltag.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.
Nachfolgend finden Sie eine Beispielprüfung für Ihre Berufsgruppe. Die Auflistung der Gesundheitsfachberufe erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass diese Beispielprüfung nur eine mögliche Prüfung darstellt, die Gesprächsanlässe und Fragen können abweichen.

Anästhesietechnischer Assistent (ATA)
Beispielprüfung

Diätassistent
Beispielprüfung

Ergotherapeut
Beispielprüfung

Hebamme/Entbindungspfleger
Beispielprüfung

Logopäde
Beispielprüfung

Masseur & medizinischer Bademeister
Beispielprüfung

Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik (MTF)
Beispielprüfung

Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MT-L)
Beispielprüfung

Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR)
Beispielprüfung

Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin (MTV)
Beispielprüfung folgt

Notfallsanitäter
Beispielprüfung

Operationstechnischer Assistent (OTA)
Beispielprüfung

Orthoptist
Beispielprüfung

Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)
Beispielprüfung

Physiotherapeut
Beispielprüfung

Pflegefachkraft

Bitte beachten Sie:

Der Freistaat Bayern befindet sich in Abstimmung mit den anderen Bundesländern über einen einheitlichen Einführungstermin der Fachsprachenprüfung in der Pflege, um einen Antragstourismus innerhalb Deutschlands zu verhindern und derzeitige Optimierungs- und Beschleunigungsprozesse nicht zu konterkarieren.

Die Einführung der Fachsprachenprüfung für Pflegefachkräfte (Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson/Pflegefachperson) ist in nächster Zeit nicht vorgesehen.

Hinweis: Die Einführung der Fachsprachenprüfungen für die übrigen Gesundheitsfachberufe bleibt hiervon unberührt!

Bis zur Einführung der Fachsprachenprüfung für ausländische Pflegefachkräfte werden daher weiterhin B2-Zertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) akzeptiert. Sobald verbindliche Informationen zu Format und Inhalten der Fachsprachenprüfung für ausländische Pflegefachkräfte und ein konkreter Einführungstermin bekannt sind, informieren wir Sie rechtzeitig auf dieser Seite.

Hintergrund und Einführung

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome, die von privaten Sprachinstituten ausgestellt werden, nicht für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse geeignet bzw. ausreichend sind, da der spezifische Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden stellt. Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen, die im Rahmen der Fachsprachenprüfung abgeprüft werden. Die Fachsprachenprüfung wird sukzessive eingeführt. Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung nach dem genannten Termin Ihrer Berufsgruppe bei Ihrer zuständigen Regierung im Freistaat Bayern eingeht, müssen Sie in der Regel eine Fachsprachenprüfung ablegen.

Beispiel: Die Diätassistenz startet ab dem 01.10.2022. Sie sind Diätassistent und stellen Ihren Antrag am 01.08.2022. In diesem Fall greift die „alte Regel“ und Sie können ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse bei Ihrer zuständigen Regierung einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag am 01.10.2022 oder später stellen, greift die „neue Regel“ und Sie müssen die Fachsprachenprüfung absolvieren. Ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat wird nicht mehr als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse akzeptiert.

Prüfertätigkeit

Sie möchten uns bei der Durchführung der Fachsprachenprüfung unterstützen? Unter “weitere Informationen” im Kasten finden Sie nähere Details zu einer Tätigkeit als Prüfer. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Werden Sie Prüfer/in

Für die Durchführung der Fachsprachenprüfung suchen wir engagierte
Prüfer/innen

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich.
Wenden Sie sich daher bitte per E-Mail bzw. Post an uns.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ Dokument.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
fachsprachenpruefung@lfp.bayern.de

Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regierung.