Einmalige Förderung zur Anschubfinanzierung für die Errichtung eines neuen Pflegestützpunktes sowie die Förderung der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Förderung neuer und bestehender Pflegestützpunkte.
Zweck der Förderung
Zweck der Förderung ist es vor allem, den Aufbau von neuen Pflegestützpunkten zu unterstützen sowie die Vernetzung und den Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte zu stärken.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunktes beteiligen. Antragsteller können Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke sein.
Art und Umfang der Zuwendung
Neue Pflegestützpunkte können für den Aufbau eine einmalige Anschubfinanzierung erhalten. Gefördert werden einmalig die Ausgaben für Sachmittel für Pflegestützpunkte, die ab dem Jahr 2019 initiiert werden. Förderfähig sind die Sachausgaben, die nicht durch die anderen Kostenträger gedeckt sind. Die Sachausgaben dürfen insgesamt 75 Prozent der Gesamtkosten im Förderzeitraum nicht überschreiten. Die Förderpauschale beträgt einmalig bis zu 20.000 Euro. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist eine zusätzliche Förderung von einmalig 3.000 Euro möglich.
Bestehende und neue Pflegestützpunkte können eine Förderung für Maßnahmen der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers erhalten. Die Förderpauschale beträgt je Maßnahme einmalig bis zu 15.000 Euro.
Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent zu erbringen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderantrag
Die Antragstellung ist laufend möglich, jedoch vor Beginn der Maßnahme. Antragsteller können Landkreise, kreisfreie Städte oder Bezirke sein. Der Antrag ist schriftlich an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zu richten.
Bayerisches Landesamt für Pflege
Pflegestützpunkte
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Wichtige Hinweise
Der Antrag ist von einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben.
Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme
- Antrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes gem. Anlage 1 des Rahmenvertrags Pflegestützpunkte
- Vertrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes (Stützpunktvertrag) gem. Anlage 2 des Rahmenvertrags Pflegestützpunkte
- Ausgaben- und Finanzierungsplan der kommunalen Trägerschaft
- Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
Merkblatt zur Förderung einer Anschubfinanzierung von Pflegestützpunkten nach den Grundsätzen zur Förderung von Pflegestützpunkten
Übersicht der Pflegestützpunkte in Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
Pflegestützpunkte
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2554
pflegestuetzpunkte@lfp.bayern.de