Sehr geehrte Damen und Herren,
Demenz ist zwar kein vollkommenes Tabu mehr, aber Vorbehalte gibt es immer noch. Deshalb ist es so wichtig, um Verständnis für Betroffene zu werben und Ängste abzubauen sowie eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem Bayerischen Demenzfonds werden Angebote zur Teilhabe und Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen gefördert und Drittmittel eingeworben, um insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Dabei soll der Fokus auf lokalen Maßnahmen liegen, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz in den Blick nehmen. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft, in der Menschen mit Demenz dabei und mittendrin sind.
Für Ihr Engagement bedanke ich mich ganz herzlich!
Ihre Judith Gerlach, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention
Der Bayerische Demenzfonds
Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen wünschen sich häufig, dass ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Der Bayerische Demenzfonds setzt sich speziell für die Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld ein:
- Mit einer Förderung unterstützt der Bayerische Demenzfonds zum einen Angebote, die Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen lassen (Fördersäule 1). Es geht dabei um Ansätze, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz an ihrem Lebensort ermöglichen. Zum anderen fördert der Bayerische Demenzfonds Programme, die den Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Kommunen unterstützen (Fördersäule 2).
- Mit dem Wissenschaftspreis zeichnet der Bayerische Demenzfonds hervorragende, wissenschaftliche Arbeiten aus, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld beschäftigen.
- Mit Spenden wirbt der Bayerische Demenzfonds um finanzielle Unterstützung, um viele gute Ideen auf den Weg zu bringen, Strukturen vor Ort auf- und auszubauen und Forschung zu stärken.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Bayerischen Demenzfonds:
Fördern
Fördersäule 1: Teilhabeangebote
Der Bayerische Demenzfonds unterstützt beim Aufbau von Angeboten, die der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld dienen.
Welche „Teilhabeangebote“ fördert der Bayerische Demenzfonds?
Gesucht sind beispielsweise
- kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Angebote
- generationenübergreifende Angebote.
Zum einen soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Mittelpunkt stehen.
Zum anderen sollen die Angebote unter Beteiligung von bürgerschaftlich Engagierten durchgeführt werden.
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Angebote einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und die Angebote noch nicht begonnen haben.
Eine gleichzeitige Förderung der „Teilhabeangebote“ (Fördersäule 1) und der „Demenzsensiblen Kommunen“ (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
Praxisbeispiele bisheriger Teilhabeangebote finden Interessierte hier sowie in der Datenbank guter Ideen der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Wer kann eine Förderung der „Teilhabeangebote“ beantragen?
Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren, können gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung der „Teilhabeangebote“?
Sie kann zwischen 2.000 und 15.000 Euro betragen.
Hinweis:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Die Höhe einer möglichen Förderung ist auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Wie lange läuft die Förderung der „Teilhabeangebote“?
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Wie kann die Förderung der „Teilhabeangebote” beantragt werden?
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“, Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen) per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.
Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden. Bitte speichern Sie die Formulare in einem ersten Schritt auf Ihrem Endgerät ab, füllen Sie diese dann vollständig aus und reichen Sie diese unterschrieben und eingescannt als PDF-Anhang einer E-Mail ein. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.).
Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.
Hierbei sind die Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die Vorschriften der aktuellen ANBest-P bzw. ANBest-K zu beachten. Als Orientierungshilfe beim Ausfüllen von Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“ steht ein Musterantrag zur Verfügung.
Hinweis:
Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums fordert die Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege weitere Unterlagen zur Antragsphase II an. Die Geschäftsstelle steht gerne beratend zur Verfügung.
Teilhabeangebote – Unterlagen zur Antragsphase I:
Teilhabeangebote – Unterlagen zur Antragsphase II:
Die nachfolgenden Unterlagen müssen erst nach positiver Rückmeldung durch die Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Rückmeldung erfolgt nach der Tagung des Expertengremiums, etwa sechs Wochen nach Antragsschluss.
Teilhabeangebote – Unterlagen für den Förderzeitraum:
Alle nachfolgenden Unterlagen werden erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids benötigt.
Fördersäule 2: Demenzsensible Kommunen
Für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen ist eine demenzsensible Gestaltung des Lebensortes sowie die Akzeptanz und Solidarität vor Ort entscheidend. Seit dem 01.01.2023 können Kommunen gefördert werden, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich auf- und ausbauen.
Welche „Demenzsensiblen Kommunen“ fördert der Bayerische Demenzfonds?
Gesucht sind Programme, die den Auf- und Ausbau der Demenzsensibilität vor Ort unterstützen und die Solidarität mit Betroffenen sowie ihren An- und Zugehörigen stärken. Die Programme sollen mindestens drei Maßnahmen aus zumindest drei der nachfolgend genannten Kategorien vorsehen:
- Netzwerke und Beteiligung: Etablierung und Ausbau von kommunalen Bündnissen zum Thema Demenz;
- Demenzsensibler Lebensraum: Ermöglichung von Teilhabe von Menschen mit Demenz im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben in Kooperation zum Beispiel mit Vereinen, Einzelhandel, Verkehrsbetrieben, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kirchen;
- Begegnungsmöglichkeiten: Schaffung von regelmäßigen Treffs für Menschen mit und ohne Demenz;
- Digitalisierung: Unterstützung von Menschen mit Demenz im Umgang mit digitalen Teilhabeangeboten;
- Information: Erstellung und Aktualisierung von Informationen zu wohnortnahen Angeboten im Rahmen von Demenz-Wegweisern;
- Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit: zum Beispiel Demenzkampagnen, Vortragsreihen oder Aktionstage;
- Sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Maßnahmen einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und die Kommune noch nicht damit begonnen hat.
Eine gleichzeitige Förderung der „Teilhabeangebote“ (Fördersäule 1) und der „Demenzsensiblen Kommunen“ (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
Praxisbeispiele bisheriger Programme finden Interessierte hier sowie in der Datenbank guter Ideen der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Wer kann eine Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“ beantragen?
Eine Förderung für entsprechende Programme können Kommunen beantragen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich auf- und ausbauen.
Wie hoch ist die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“?
Sie kann zwischen 2.000 und 20.000 Euro betragen.
Hinweis:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Die Höhe einer möglichen Förderung ist auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Wie lange läuft die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“?
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Wie kann die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“ beantragt werden?
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (Antragsformblatt I Förderung „Demenzsensible Kommunen“, Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen) per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.
Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden. Bitte speichern Sie die Formulare in einem ersten Schritt auf Ihrem Endgerät ab, füllen Sie diese dann vollständig aus und reichen Sie diese unterschrieben und eingescannt als PDF-Anhang einer E-Mail ein. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.).
Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.
Hierbei sind die Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die Vorschriften der aktuellen ANBest-K zu beachten.
Hinweis:
Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums fordert die Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege weitere Unterlagen zur Antragsphase II an. Die Geschäftsstelle steht gerne beratend zur Verfügung.
Demenzsensible Kommunen – Unterlagen zur Antragsphase I:
Demenzsensible Kommunen – Unterlagen zur Antragsphase II:
Die nachfolgenden Unterlagen müssen erst nach positiver Rückmeldung durch die Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Rückmeldung erfolgt nach der Tagung des Expertengremiums, etwa sechs Wochen nach Antragsschluss.
Demenzsensible Kommunen – Unterlagen für den Förderzeitraum:
Alle nachfolgenden Unterlagen werden erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids benötigt.
Auszeichnen
Wissenschaftspreis
Der Bayerische Demenzfonds vergibt jährlich bis zu drei Preise für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihren An- und Zugehörigen beschäftigen.
Wer kann ausgezeichnet werden?
Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus unterschiedlichen Fachrichtungen können sich bewerben. Willkommen sind wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Psychologie, Architektur, Gerontologie sowie anderen Fachrichtungen.
Was zeichnet der Bayerische Demenzfonds aus?
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten – egal ob Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation – kommen für eine Auszeichnung infrage, wenn
- die Arbeit einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern hat,
- die Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und
- die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Was beinhaltet die Auszeichnung?
Neben einer offiziellen Urkunde wird eine Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro vergeben.
Wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbung ist mit dem Kennwort „Auszeichnungen Bayerischer Demenzfonds“ ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei an demenzfonds@lfp.bayern.de zu senden. Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 31. Dezember.
Dazu ist das bereitgestellte Bewerbungsformular „Auszeichnungen“ zu verwenden.
Weitere Informationen zur Verleihung des Wissenschaftspreises des Bayerischen Demenzfonds 2022 im Rahmen des 1. Demenzfonds-Symposiums sowie Interviews mit der Preisträgerin bzw. dem Preisträger finden Interessierte hier.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Wissenschaftspreis:
Spenden
Jeder Beitrag ist wertvoll und willkommen!
- Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Maßnahmen einer guten Daseinsvorsorge für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen.
- Mit Ihrer Spende fördern Sie den Aufbau einer demenzfreundlichen Gesellschaft, in der Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen können.
- Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Maßnahmen in der Praxis und innovative Ideen, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen an ihrem Lebensort fördern. Menschen mit Demenz haben ein Recht auf einen Platz in der Mitte der Gesellschaft.
Spendenkonto:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Verwendungszweck: PK Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds
Spendenbescheinigungen werden ab einer Spendenhöhe von 300 Euro automatisch ausgestellt, sofern die Adresse der Spenderinnen und Spender angegeben ist. Bei einer Spende darunter gilt der Überweisungsträger als Spendenquittung.
Kontakt
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds
Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 32
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de
Tel.: 09621 9669-2666
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Der Bayerische Demenzfonds ist Teil der Bayerischen Demenzstrategie.