Angebote zur Unterstützung im Alltag – Stärkung der häuslichen Betreuung

Die Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Personen nimmt in der Pflegepolitik einen besonderen Stellenwert ein. Die häusliche Pflege und alle damit verbunden Aufgaben stellen für die Pflegenden eine extreme körperliche und seelische Belastung dar. Sie erfordern neben Zeit und organisatorischem Aufwand auch viel Kraft und Geduld. Zudem erfolgt die Betreuung der Pflegebedürftigen meist rund um die Uhr. Diese Umstände stellen eine wesentliche Veränderung im Leben von pflegenden An- und Zugehörigen dar, die bis zur sozialen Isolation und zur Gefährdung der eigenen Gesundheit führen können. Angebote zur Unterstützung im Alltag begleiten und stärken sie bei ihrem wertvollen Engagement.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind diverse Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die sich an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und deren pflegende An- und Zugehörige richten. Die Angebote sollen Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags geben und einen möglichst langen Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

Adressen und Kontakte von anerkannten Anbietern finden Sie nachfolgend unter den Punkten „Betreuungsangebote“ und „Entlastungsangebote“, unter der jeweiligen Angebotsart.

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Die Pflegekassen erstatten diesen Betrag für die Inanspruchnahme folgender Leistungen:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflege im Sinne des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung oder
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI

Der einheitliche monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro kann seit dem 01.01.2017 auch für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI eingesetzt werden, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrages, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für ambulante Sachleistungen zur Verfügung steht und soweit dieser nicht vollständig verbraucht wird, umgewandelt und für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden (Umwandlungsanspruch nach § 45 a Absatz 4 SGB XI).

Die Erstattung der durch die Inanspruchnahme der o. g. Leistungen anfallenden Kosten erfolgt durch die Pflegekassen. Für alle Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse.

Ehrenamtlicher Helferkreis

Geschulte ehrenamtlich Helfende betreuen unter fachlicher Anleitung pflegebedürftige Personen stundenweise im häuslichen Bereich. Dieses Betreuungsangebot kann auch von Personen genutzt werden, die immobil sind und keine Betreuungsgruppe besuchen können.

Betreuungsgruppen

In Betreuungsgruppen werden pflegebedürftige Personen für mehrere Stunden gemeinsam in einer Gruppe betreut. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedeutet der Besuch der Gruppe Kontakt- und Teilhabemöglichkeiten. Vorhandene Fähigkeiten werden unterstützt und können damit so lange wie möglich erhalten bleiben. Durch die stundenweise Betreuung haben die pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume für sich.

Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi)

In Privathaushalten werden Menschen mit Unterstützungsbedarf für mehrere Stunden durch eine sogenannte Gastgeberin oder einen Gastgeber betreut und dabei von geschulten ehrenamtlich Helfenden unterstützt. Das Angebot wird durch eine geschulte Fachkraft geleitet und auf die Bedürfnisse der Gäste zugeschnitten.

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen Pflegebedürftige beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Sie unterstützen Betroffene, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen und ermöglichen ihnen somit ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung. Sie begleiten zum Beispiel beim Einkauf oder zum Gottesdienst, kochen oder lesen gemeinsam mit den Pflegebedürftigen. Sie übernehmen nicht eigenständig Tätigkeiten im Haushalt, sondern leisten eher kleine Hilfen wie das Einräumen der Spülmaschine.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden. Hierzu zählen unter anderem Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung und Lebensmittelbevorratung, Wäsche- und Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt und anderen Terminen etc. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Auch Tätigkeiten wie Gartenarbeiten oder Schneeräumen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.

Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter

Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter geben den häuslich Pflegenden verlässliche beratende, aber auch emotionale Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Sie helfen bei der Strukturierung und Organisation der häuslichen Pflege und stärken die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Sie sind mit Hilfsangeboten vernetzt und achten darauf, dass die Selbstfürsorge der pflegenden Angehörigen nicht so weit in den Hintergrund gerät, dass gesundheitliche Gefährdung und soziale Isolation entstehen. Sie leisten keine Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, sondern unterstützen Pflegende, vorhandene Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Angehörigengruppen

Angehörigengruppen bieten den pflegenden Angehörigen und ähnlich nahestehenden Pflegepersonen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation auszutauschen. Die regelmäßigen Treffen der Angehörigengruppen finden unter fachlicher Anleitung statt. Die Teilnahme an einer Angehörigengruppe kann nicht über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wird in der Regel aber kostenfrei angeboten.

Außerdem können Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht werden von:

  • Familienpflegestationen
  • Dorfhelferinnen
  • Familienentlastenden Diensten
    Bei Familienentlastenden Diensten handelt sich um Angebote der Offenen Behindertenarbeit. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bezirk

Familienentlastende Dienste

Seit 01.012021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten möglich. Dabei ist es dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wichtig, sowohl die bestehenden, gut funktionieren Strukturen zu erhalten als auch neue, sehr niedrigschwellige Möglichkeiten für ehren- und hauptamtliche Einzelhelferinnen und –helfer zu eröffnen.

Einzelpersonen können insbesondere folgende sein:

  1. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
    Für sämtliche Informationen zur Registrierung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen stehen Ihnen die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk als Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Einzelpersonen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Die Voraussetzungen finden Sie hier:
    Angebote zur Unterstützung im Alltag – Anerkennung, Registrierung, Förderung

Psychosoziale Beratungsarbeit zu allen Anliegen rund um die häusliche Pflege leisten die Fachstellen für pflegende Angehörige. Die Aufgabenbereiche der Fachstellen für pflegende Angehörige decken sämtliche Felder der Angehörigenarbeit ab und unterstützen Betroffene durch Beratung, kontinuierliche Begleitung und Vermittlung von Angeboten im Betreuungs- und Pflegesetting.

Ebenso stehen die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern mit Sitz in Nürnberg und die in regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk für eine Beratung zur Verfügung.

Ergänzende Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie zudem auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Weitere wichtige Informationen:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2542
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo & Do, 14:00-16:00 Uhr