Anerkennung eines Gesundheitsfachberufes in Bayern – ab 01.07.2025
Sie haben eine Berufsqualifikation in einem Gesundheitsfachberuf aus dem Ausland und möchten in Bayern arbeiten? Dafür brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung). Für die Anerkennung müssen Sie einen Antrag stellen.
Aktuell ist das Bayerische Landesamt für Pflege ausschließlich für diese Berufe zuständig:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson
- Pflegefachhelfer/-in
Ab 01.07.2025 ist das Bayerische Landesamt für Pflege zusätzlich zuständig für diese Berufe:
- Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent (ATA)
- Diätassistentin / Diätassistent
- Ergotherapeutin / Ergotherapeut
- Hebamme
- Logopädin / Logopäde
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik (MT-F)
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MT-L)
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Radiologie (MT-R)
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin (MT-V)
- Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentin / operationstechnischer Assistent (OTA)
- Orthoptistin / Orthoptist
- Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)
- Physiotherapeutin / Physiotherapeut
- Podologin / Podologe
Einen Antrag können Sie erst ab dem 01.07.2025 beim Bayerische Landesamt für Pflege stellen.
Bis zum 30.06.2025 müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen bayerischen Bezirksregierung stellen.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie rechtzeitig auf dieser Webseite.
Für aktuelle Informationen vor dem 01.07.2025 registrieren Sie sich gerne für unsere Veranstaltungsreihe „Bayerische ‚Fast Lane‘ Gesundheitsfachberufe und Zentralisierung der Anerkennungsverfahren am LfP“.
Hier können Sie sich anmelden.