Pressemitteilung
PM 348/GP
Holetschek verlängert Förderrichtlinie zum Ausbau von Pflegeplätzen “Pflege im sozialen Nahraum” – Bayerns Gesundheitsminister: Wir fördern künftig mehr Plätze mit mehr Geld
PM 348/GP
Bayern verlängert die investive Förderung von Pflegeplätzen und von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) bis 2026. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag in München hingewiesen. Der Minister betonte: „Die Zahl an pflegebedürftigen Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen und pflegerischen Angeboten. Wir müssen daher am Ball bleiben und den Ausbau der dringend benötigten Pflegeplätze weiter vorantreiben. Unser Förderprogramm PflegesoNah leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Das hat auch die große Nachfrage der letzten drei Förderjahre gezeigt: Seit 2020 bewilligte die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 200 Millionen Euro.“
Holetschek erläuterte: „Unser Ziel ist es, mit der Förderung die pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern weiter auszubauen und zu verbessern: bedarfsgerecht und flächendeckend, regional ausgerichtet, demenzsensibel und barrierefrei. Mit der Fortsetzung der Förderrichtlinie für weitere vier Jahre senden wir ein klares Signal: Die pflegebedürftigen Menschen in Bayern sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Das ist der Bayerischen Staatsregierung viel Geld wert.“
Der Minister ergänzte: „Wir haben die Richtlinie aber nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt. Wir fördern künftig eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen: So fördern wir neben Kurzzeitpflegeplätzen künftig auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz. Aber auch das Verwaltungsverfahren haben wir angepasst und vereinfacht.“ Um die Vorbereitungszeit für den Förderantrag seitens der antragstellenden Personen zu reduzieren, wird das Verfahren zukünftig zweistufig erfolgen. Das heißt, der Umfang an Unterlagen, die alle Antragsteller einreichen müssen, wurde reduziert. Lediglich zu den Anträgen, die in die engere Wahl kommen, müssen in einer zweiten Phase weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Holetschek fügte hinzu: „Gerade im ländlichen Raum ist es schwierig, eine wohnortnahe Betreuung und Versorgung in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. ‚PflegesoNah‘ legt daher weiterhin einen Schwerpunkt auf die Förderung kleinerer pflegerischer Angebote wie ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen.“ Daneben ist wie bisher der soziale Nahraum ein unverändert wichtiges Thema der Förderrichtlinie. Das PflegesoNah-Förderprogramm setzt einen Schwerpunkt auf das Merkmal der Öffnung in den sozialen Nahraum der Menschen und somit eine verstärkte Förderung von Angeboten, welche die pflegenden Angehörigen entlasten.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ finden Sie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie.
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Holetschek verlängert Förderrichtlinie zum Ausbau von Pflegeplätzen “Pflege im sozialen Nahraum” – Bayerns Gesundheitsminister: Wir fördern künftig mehr Plätze mit mehr Geld
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Bayern verlängert die investive Förderung von Pflegeplätzen und von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) bis 2026. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag in München hingewiesen. Der Minister betonte: „Die Zahl an pflegebedürftigen Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen und pflegerischen Angeboten. Wir müssen daher am Ball bleiben und den Ausbau der dringend benötigten Pflegeplätze weiter vorantreiben. Unser Förderprogramm PflegesoNah leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Das hat auch die große Nachfrage der letzten drei Förderjahre gezeigt: Seit 2020 bewilligte die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 200 Millionen Euro.“
Holetschek erläuterte: „Unser Ziel ist es, mit der Förderung die pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern weiter auszubauen und zu verbessern: bedarfsgerecht und flächendeckend, regional ausgerichtet, demenzsensibel und barrierefrei. Mit der Fortsetzung der Förderrichtlinie für weitere vier Jahre senden wir ein klares Signal: Die pflegebedürftigen Menschen in Bayern sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Das ist der Bayerischen Staatsregierung viel Geld wert.“
Der Minister ergänzte: „Wir haben die Richtlinie aber nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt. Wir fördern künftig eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen: So fördern wir neben Kurzzeitpflegeplätzen künftig auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz. Aber auch das Verwaltungsverfahren haben wir angepasst und vereinfacht.“ Um die Vorbereitungszeit für den Förderantrag seitens der antragstellenden Personen zu reduzieren, wird das Verfahren zukünftig zweistufig erfolgen. Das heißt, der Umfang an Unterlagen, die alle Antragsteller einreichen müssen, wurde reduziert. Lediglich zu den Anträgen, die in die engere Wahl kommen, müssen in einer zweiten Phase weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Holetschek fügte hinzu: „Gerade im ländlichen Raum ist es schwierig, eine wohnortnahe Betreuung und Versorgung in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. ‚PflegesoNah‘ legt daher weiterhin einen Schwerpunkt auf die Förderung kleinerer pflegerischer Angebote wie ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen.“ Daneben ist wie bisher der soziale Nahraum ein unverändert wichtiges Thema der Förderrichtlinie. Das PflegesoNah-Förderprogramm setzt einen Schwerpunkt auf das Merkmal der Öffnung in den sozialen Nahraum der Menschen und somit eine verstärkte Förderung von Angeboten, welche die pflegenden Angehörigen entlasten.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ finden Sie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie.