Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer in Bayern

Sie haben eine Berufsqualifikation der Pflege aus dem Ausland und möchten in Bayern als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer arbeiten? Dann können wir Ihre Qualifikation überprüfen.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen (Bayerisches Landesamt für Pflege). Wir sind ab dem 01.01.2025 zuständig für die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.

So funktioniert das Verfahren der Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer:

Sie stellen einen Antrag bei uns (den Antrag finden Sie hier). Wir überprüfen Ihre Dokumente (Diplom, Fächer, Stunden, Lizenz, Pflicht-Praktikum, Berufserfahrung, Weiterbildungen etc.). Wir vergleichen Ihre ausländische Qualifikation mit der bayerischen Ausbildung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.

Es gibt zwei mögliche Ergebnisse:

  • Entweder ist Ihre Qualifikation gleichwertig zur bayerischen Ausbildung. Dann bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
  • Oder Ihre Qualifikation ist nicht gleichwertig. Dann müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Sie bekommen von uns eine schriftliche Nachricht (Bescheid) über das Ergebnis. Sie bekommen außerdem eine Rechnung von uns (Kosten: 40 bis 70 Euro).

Haben Sie Fragen?

Bitte lesen Sie unsere FAQ (häufige Fragen und Antworten). Am Ende der Internetseite finden Sie außerdem Checklisten, Informationsblätter, wichtige Links und kostenfreie Angebote von Beratungsstellen.

Anerkennung als Pflegefachkraft (Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson)

Interessieren Sie sich für eine Anerkennung als Pflege-Fachkraft (Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Pflegefachperson)? Dann klicken Sie bitte hier.

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Die Tätigkeit als “Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)” bzw. “Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)” ist in Bayern nicht reglementiert. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Sie dürfen sich in Bayern nur dann als “Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)” bzw. “Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)” bezeichnen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Qualifikation anerkannt wurde.
Informationen zur bayerischen Ausbildung und zum Beruf Pflegefachhelfer/-in in Bayern finden Sie hier.

Zuständigkeit Anerkennung Pflegefachhelfer

Das Bayerische Landesamt für Pflege ist ab 01.01.2025 in Bayern für die staatliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachhelfern/-innen zuständig.

Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren

Voraussetzungen sind:

  • Sie planen in Zukunft in Bayern zu arbeiten.
    Sie haben im Ausland eine Ausbildung / eine Berufsqualifikation / ein Studium als Pflegekraft abgeschlossen. Sie haben darüber ein Abschluss-Zeugnis (Diplom).
  • Für die Anerkennung muss Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zu bayerischen Ausbildung Pflegefachhelfer/-in sein.
  • Stellen Sie bitte einen Antrag.
    Wir prüfen anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie unser „Merkblatt Voraussetzungen“.

Allgemeiner Ablauf des Verfahrens

  1. Sie stellen einen Antrag
    Sie bekommen von uns direkt nach dem Abschicken des Online-Antrags eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Falls noch Dokumente fehlen, bekommen Sie innerhalb von einem Monat nach der Antragstellung eine Nachricht von uns. Wir informieren Sie, welche Dokumente Sie uns nachreichen müssen.
  2. Antragsprüfung
    Wir überprüfen Ihren Antrag nach Aktenlage anhand Ihrer Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, überprüfen wir, ob es wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der bayerischen Qualifikation als “Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)” bzw. “Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)” gibt.
    Wir berücksichtigen außerdem Dokumente über Ihre Berufserfahrung und Ihre Fortbildungen / Weiterbildungen im Bereich Pflege.
  1. Entscheidung
    Falls es keine wesentlichen Unterschiede gibt, bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer: Sie bekommen von uns einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Das bedeutet: Ihre ausländische Pflegequalifikation ist dann gleichwertig zur bayerischen Ausbildung.
    Mit dem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit dürfen sich Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer nennen und Sie haben den selben rechtlichen Status wie Absolventen der bayerischen Ausbildung.

Falls es wesentliche Unterschiede gibt, ist eine Anerkennung zunächst nicht möglich. Wir informieren Sie schriftlich über Ihre weiteren Möglichkeiten.
Falls wir die Gleichwertigkeit endgültig nicht feststellen können, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Beachten Sie unser „Merkblatt Verfahrensablauf“.

Bearbeitungsdauer

Wir entscheiden innerhalb von drei Monaten über Ihren vollständigen Antrag. Wichtig: Die Frist von drei Monaten startet erst, wenn uns alle Dokumente vollständig vorliegen. Die Frist kann in begründeten Fällen ein Mal verlängert werden.

Nötige Dokumente

Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir verschiedene Dokumente von Ihnen. Bitte lesen Sie unser Merkblatt und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet haben. Das Merkblatt finden Sie hier.

Wir benötigen Ihre Dokumente nicht in Papier-Form, sondern nur digital (Foto oder Scan). Wichtig: Die Fotos / Scans müssen in Farbe sein und gut lesbar sowie vollständig sein. Wir benötigen in der Regel keine Originalpapiere, keine amtlich beglaubigten Kopien, keine Apostillen oder Legalisierungen, außer wir fordern Sie ausdrücklich dazu auf.

Ihre Dokumente brauchen wir in der Original-Sprache und zusätzlich in deutscher Übersetzung. Wichtig: Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer / Dolmetscher in Deutschland oder im Ausland sein.

Kosten

Das Verfahren kostet Geld. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr von 40,00 bis 70,00 Euro.
Es gibt Fördermöglichkeiten. Beachten Sie unsere FAQs und unser „Merkblatt Kosten.

Die „FAQ/Häufig gestellten Fragen“ beziehen sich nur auf Anerkennungsanträge für Pflegefachhelfer, die am Bayerischen Landesamt für Pflege ab 01.01.2025 gestellt werden.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Anerkennungsverfahren
Referat 12: Sachbearbeitung und Gleichwertigkeitsprüfung
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

Telefon-Servicestelle: 09621/9669-4545
Mo., Di. und Do. 10:00-12:00 Uhr
Mi. 14:00-16:00 Uhr

Anerkennung-Pflege@lfp.bayern.de
http://www.lfp.bayern.de