Förderung von Teilhabeangeboten für Menschen mit Demenz und demenzsensibler Kommunen durch den Bayerischen Demenzfonds – Einsendeschluss zum 31. Dezember

Eine Führung im Museum, der Besuch eines Konzerts oder auch die Teilnahme an einer Bewegungsgruppe – für Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen ist es wichtig, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Deshalb fördert der Bayerische Demenzfonds mit bis zu 15.000 Euro Teilhabeangebote, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stärken. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/05/230525_Musterantrag_Teilhabeangebot_final.pdf

Zudem gibt es eine Fördermöglichkeit für demenzsensible Kommunen: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Solidarität mit Betroffenen sowie deren An- und Zugehörigen stärkt, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt auch hier maximal 18 Monate.

Für die erste Förderrunde 2024 sind insgesamt acht Anträge bei der Geschäftsstelle des Demenzfonds am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) eingegangen. Davon erhielten sechs Anträge nach der Sitzung des Expertengremiums ein positives Votum bzw. die Möglichkeit, ihr Konzept noch einmal nachzuschärfen.

Inzwischen erhielten fünf von den sechs Projektvorhaben einen positiven Bescheid, was einer Fördersumme von rund 77.500 € entspricht:

  • Kreativzeit,
    Klinikverbund Allgäu gGmbH, Klinikum Kempten
  • Netzwerk der Auszeithöfe in Schwaben,
    Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
  • Netzwerk der Auszeithöfe im Alpenvorland und im Allgäu,
    Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
  • SingMit STATION Hersbruck,
    Curatorium Altern gestalten gGmbH
  • Partizipation von Menschen mit Vergesslichkeit im Landkreis Ostallgäu,
    Landkreis Ostallgäu

Die Anträge auf eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds können sowohl interessierte Personen (z. B. Privatpersonen, Firmen, Vereine) als auch Kommunen an das Bayerische Landesamt für Pflege per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de   senden. Einsendeschluss für die laufende Förderrunde ist der 31. Dezember 2024.

Außerdem werden wieder praxisbezogene, wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz“ gesucht. Bewerbungen mit Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen – egal aus welcher Fachrichtung sind auch noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Neben einer Urkunde gibt es eine Geldprämie von 1.000 Euro für Preisträgerinnen und Preisträger des Wissenschaftspreises des Bayerischen Demenzfonds.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Bayerischen Demenzfonds sind zu finden unter www.demenzfonds.bayern.de. Bei Fragen zur Antragstellung können Interessierte vor Einreichung des Antrags weitere Informationen durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds erhalten.

Wer zudem Menschen mit Demenz in Bayern unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds einbezahlen: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds.

Förderung von Teilhabeangeboten für Menschen mit Demenz und demenzsensibler Kommunen durch den Bayerischen Demenzfonds – Einsendeschluss zum 31. Dezember

Eine Führung im Museum, der Besuch eines Konzerts oder auch die Teilnahme an einer Bewegungsgruppe – für Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen ist es wichtig, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Deshalb fördert der Bayerische Demenzfonds mit bis zu 15.000 Euro Teilhabeangebote, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stärken. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/05/230525_Musterantrag_Teilhabeangebot_final.pdf

Zudem gibt es eine Fördermöglichkeit für demenzsensible Kommunen: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Solidarität mit Betroffenen sowie deren An- und Zugehörigen stärkt, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt auch hier maximal 18 Monate.

Für die erste Förderrunde 2024 sind insgesamt acht Anträge bei der Geschäftsstelle des Demenzfonds am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) eingegangen. Davon erhielten sechs Anträge nach der Sitzung des Expertengremiums ein positives Votum bzw. die Möglichkeit, ihr Konzept noch einmal nachzuschärfen.

Inzwischen erhielten fünf von den sechs Projektvorhaben einen positiven Bescheid, was einer Fördersumme von rund 77.500 € entspricht:

  • Kreativzeit,
    Klinikverbund Allgäu gGmbH, Klinikum Kempten
  • Netzwerk der Auszeithöfe in Schwaben,
    Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
  • Netzwerk der Auszeithöfe im Alpenvorland und im Allgäu,
    Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
  • SingMit STATION Hersbruck,
    Curatorium Altern gestalten gGmbH
  • Partizipation von Menschen mit Vergesslichkeit im Landkreis Ostallgäu,
    Landkreis Ostallgäu

Die Anträge auf eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds können sowohl interessierte Personen (z. B. Privatpersonen, Firmen, Vereine) als auch Kommunen an das Bayerische Landesamt für Pflege per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de   senden. Einsendeschluss für die laufende Förderrunde ist der 31. Dezember 2024.

Außerdem werden wieder praxisbezogene, wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz“ gesucht. Bewerbungen mit Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen – egal aus welcher Fachrichtung sind auch noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Neben einer Urkunde gibt es eine Geldprämie von 1.000 Euro für Preisträgerinnen und Preisträger des Wissenschaftspreises des Bayerischen Demenzfonds.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Bayerischen Demenzfonds sind zu finden unter www.demenzfonds.bayern.de. Bei Fragen zur Antragstellung können Interessierte vor Einreichung des Antrags weitere Informationen durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds erhalten.

Wer zudem Menschen mit Demenz in Bayern unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds einbezahlen: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds.