Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensiblen Kommunen – Antragsfrist für aktuelle Förderrunde des Bayerischen Demenzfonds endet am 30. Juni
Ein Ausflug in die Natur, eine Führung im Museum oder auch die Teilnahme an einer Bewegungsgruppe – für Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen ist es wichtig, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Um der Person mit Demenz mit ihrer individuellen Lebensgeschichte gerecht zu werden, braucht es ein breites Spektrum an Teilhabeangeboten. Darüber hinaus muss der Lebensraum vor Ort so gestaltet sein, dass es sich für Menschen mit Demenz und ihre Familien dort gut leben lässt.
Deshalb fördert der Bayerische Demenzfonds mit bis zu 15.000 Euro Teilhabeangebote, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stärken. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite des Bayerischen Demenzfonds unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/05/230525_Musterantrag_Teilhabeangebot_final.pdf.
Seit dem 01.01.2023 gibt es zudem eine Fördermöglichkeit für demenzsensible Kommunen: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Lebenssituation von Betroffenen sowie ihren An- und Zugehörigen vor Ort verbessert, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt auch hier maximal 18 Monate.
Beide Fördermöglichkeiten wurden in den letzten Jahren rege genutzt. Verschiedene Beispiele finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de (Rubrik: Veranstaltungen) sowie in der Datenbank guter Ideen unter https://www.demenz-pflege-bayern.de/material/datenbank-guter-ideen/.
Anträge auf eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds können sowohl interessierte Personen
(z. B. Privatpersonen, Firmen, Vereine) als auch Kommunen stellen. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2024 an das LfP per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de gerichtet werden. Für Interessierte besteht zudem die Möglichkeit, vor Einreichung des Antrags eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds in Anspruch zu nehmen.
Wer den Aufbau einer demenzfreundlichen Gesellschaft unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds einbezahlen: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds. Spendenbescheinigungen werden automatisch erstellt, sofern die Spender ihre Adresse angegeben haben.
Weitere Informationen zum Bayerischen Demenzfonds und erforderliche Antragsunterlagen finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de.
Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensiblen Kommunen – Antragsfrist für aktuelle Förderrunde des Bayerischen Demenzfonds endet am 30. Juni
Ein Ausflug in die Natur, eine Führung im Museum oder auch die Teilnahme an einer Bewegungsgruppe – für Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen ist es wichtig, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Um der Person mit Demenz mit ihrer individuellen Lebensgeschichte gerecht zu werden, braucht es ein breites Spektrum an Teilhabeangeboten. Darüber hinaus muss der Lebensraum vor Ort so gestaltet sein, dass es sich für Menschen mit Demenz und ihre Familien dort gut leben lässt.
Deshalb fördert der Bayerische Demenzfonds mit bis zu 15.000 Euro Teilhabeangebote, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stärken. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite des Bayerischen Demenzfonds unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/05/230525_Musterantrag_Teilhabeangebot_final.pdf.
Seit dem 01.01.2023 gibt es zudem eine Fördermöglichkeit für demenzsensible Kommunen: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Lebenssituation von Betroffenen sowie ihren An- und Zugehörigen vor Ort verbessert, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt auch hier maximal 18 Monate.
Beide Fördermöglichkeiten wurden in den letzten Jahren rege genutzt. Verschiedene Beispiele finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de (Rubrik: Veranstaltungen) sowie in der Datenbank guter Ideen unter https://www.demenz-pflege-bayern.de/material/datenbank-guter-ideen/.
Anträge auf eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds können sowohl interessierte Personen
(z. B. Privatpersonen, Firmen, Vereine) als auch Kommunen stellen. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2024 an das LfP per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de gerichtet werden. Für Interessierte besteht zudem die Möglichkeit, vor Einreichung des Antrags eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds in Anspruch zu nehmen.
Wer den Aufbau einer demenzfreundlichen Gesellschaft unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds einbezahlen: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds. Spendenbescheinigungen werden automatisch erstellt, sofern die Spender ihre Adresse angegeben haben.
Weitere Informationen zum Bayerischen Demenzfonds und erforderliche Antragsunterlagen finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de.