Häusliche Pflege ergänzen und Alltagskompetenz stärken –
Teilstationäre Pflege und solitäre Nachtpflege Thema beim „Fachgespräch am LfP“
Teilstationäre Pflege und solitäre Nachtpflege Thema beim „Fachgespräch am LfP“
Die Leistungen einer teilstationären Pflege sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Gäste, deren Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie deren soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten. Pflegebedürftige Menschen sollen trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Wie dies gelingen kann und welche konzeptionellen Grundlagen dafür notwendig sind, ist jetzt Thema beim „Fachgespräch am LfP“ gewesen.
Das Konzept von wohlBEDACHT e.V. lautet „sanftMUTIG pflegen und betreuen“. Durch Individualität, hohe Flexibilität, einer „sanftMUTIG Charta“ sowie einem engen Austausch mit allen Beteiligten wird dieses Konzept im „gallischen Dorf“ des wohlBEDACHT e.V. umgesetzt. „Unser Anliegen ist die Entwicklung und Durchführung von am Bedarf orientierten Projekten für dementiell erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen“, erklärte Sonja Brandtner, Geschäftsführerin Nachtpflege von wohlBEDACHT e.V.. Hierfür wurden verschiedene Angebote wie Demenzkrisendienst, Beratungsstelle für seltene Demenz Erkrankungen, Betreuungsgruppen, Demenz WGs, Kulturhäppchen oder Schulungen ins Leben gerufen. „Seit Januar 2014 haben wir auch Erfahrungen in der Nachtbetreuung. Außerdem planen wir den Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 72 SGB XI für eine solitäre Nachtpflege in München“, so Sonja Brandtner.
Im Vorfeld wurde dafür eine wissenschaftliche Forschung von der AfA durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es in Bayern zwar 578 Tagespflegeeinrichtungen, aber keine reinen Pflegeeinrichtungen für die Nachtpflege und auch keine kombinierte Tages- und Nachtpflege gibt. „Der Bedarf sei allerdings sehr hoch“, erläuterte Christian Schmidt, Pflegedienstleitung Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.. „Die Betreuungspersonen können durch das Angebot der teilstationären Pflege sowie der Nachtpflege stark entlastet werden, z. B. wieder ein paar Nächte durchschlafen, Erledigungen machen oder auch mal kurzzeitig verreisen und neue Kraft schöpfen. Auch eine dauerhafte Unterbringung in einer stationären Einrichtung kann so vermieden werden und die pflegebedürftige Person länger im häuslichen Umfeld gepflegt werden.“
Häusliche Pflege ergänzen und Alltagskompetenz stärken –
Teilstationäre Pflege und solitäre Nachtpflege Thema beim „Fachgespräch am LfP“
Teilstationäre Pflege und solitäre Nachtpflege Thema beim „Fachgespräch am LfP“
Die Leistungen einer teilstationären Pflege sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Gäste, deren Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie deren soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten. Pflegebedürftige Menschen sollen trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Wie dies gelingen kann und welche konzeptionellen Grundlagen dafür notwendig sind, ist jetzt Thema beim „Fachgespräch am LfP“ gewesen.
Das Konzept von wohlBEDACHT e.V. lautet „sanftMUTIG pflegen und betreuen“. Durch Individualität, hohe Flexibilität, einer „sanftMUTIG Charta“ sowie einem engen Austausch mit allen Beteiligten wird dieses Konzept im „gallischen Dorf“ des wohlBEDACHT e.V. umgesetzt. „Unser Anliegen ist die Entwicklung und Durchführung von am Bedarf orientierten Projekten für dementiell erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen“, erklärte Sonja Brandtner, Geschäftsführerin Nachtpflege von wohlBEDACHT e.V.. Hierfür wurden verschiedene Angebote wie Demenzkrisendienst, Beratungsstelle für seltene Demenz Erkrankungen, Betreuungsgruppen, Demenz WGs, Kulturhäppchen oder Schulungen ins Leben gerufen. „Seit Januar 2014 haben wir auch Erfahrungen in der Nachtbetreuung. Außerdem planen wir den Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 72 SGB XI für eine solitäre Nachtpflege in München“, so Sonja Brandtner.
Im Vorfeld wurde dafür eine wissenschaftliche Forschung von der AfA durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es in Bayern zwar 578 Tagespflegeeinrichtungen, aber keine reinen Pflegeeinrichtungen für die Nachtpflege und auch keine kombinierte Tages- und Nachtpflege gibt. „Der Bedarf sei allerdings sehr hoch“, erläuterte Christian Schmidt, Pflegedienstleitung Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.. „Die Betreuungspersonen können durch das Angebot der teilstationären Pflege sowie der Nachtpflege stark entlastet werden, z. B. wieder ein paar Nächte durchschlafen, Erledigungen machen oder auch mal kurzzeitig verreisen und neue Kraft schöpfen. Auch eine dauerhafte Unterbringung in einer stationären Einrichtung kann so vermieden werden und die pflegebedürftige Person länger im häuslichen Umfeld gepflegt werden.“