Im Bereich der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen hat sich der Einsatz durch Ehrenamtliche zu einem grundlegenden und zunehmend bedeutsamen Bestandteil entwickelt. Zweck der Förderung von Sorgenetzwerken ist der Aufbau von innovativen Angeboten und alternativen Strukturen, die die Versorgung von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf im Blick haben und auf eine Verbesserung ihrer Lebensqualität zielen.
Unter den Begriff der Sorgenetzwerke fallen verschiedene Angebote, die durch ehrenamtliches Engagement getragen werden und die Hilfebedürftige und deren Angehörige gezielt entlasten und unterstützen. Unter anderem werden Demenzpatinnen und Demenzpaten und internationale Angehörigentutorinnen und Angehörigentutoren den Sorgenetzwerken zugerechnet.
Die Angebote der Sorgenetzwerke können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden und benötigen dementsprechend keine Anerkennung.
Demenzpatinnen und Demenzpaten
Die Demenzpatinnen und Demenzpaten setzen sich für einen offenen Umgang mit dem Thema Demenz ein. Sie betreuen an Demenz erkrankte Menschen, stehen den Angehörigen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite und erleichtern somit den Pflegealltag. Durch öffentliche Aufklärungsarbeit möchten sie die Entwicklung einer neuen, aufgeschlossenen Kultur im Umgang mit Demenz anstoßen.
Internationale Angehörigentutorinnen und Angehörigentutoren
Im Blickpunkt dieses Angebotes stehen ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen, sowie deren Angehörige. Angehörigentutorinnen und -tutoren stehen beratend zur Seite, begleiten bei Behördengängen und informieren über mögliche Hilfsangebote.
Weitere Angebote
Auch weitere Angebote zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger können gefördert werden, wie z. B. eine Koordinierungsstelle zur Gewinnung und Begleitung von Demenzpatinnen, bzw. Demenzpaten oder internationalen Angehörigentutorinnen, bzw. internationalen Angehörigentutoren.
Fördervoraussetzungen
Informationen über die Voraussetzungen finden Sie hier:
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 6
Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Darüber hinaus steht Ihnen bei fachlichen Fragen die in Ihrem Regierungsbezirk ansässige regionale Fachstelle für Demenz und Pflege als Ansprechpartner zur Verfügung.