Förderung von Pflegestützpunkten
Durch Pflegestützpunkte sollen Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Pflegestützpunkte im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI: Soziale Pflegeversicherung). Die nachfolgenden Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.